Fällt freiberufliche Arbeit für eine Schule unter § 3 Nr. 26 EStG (steuerfrei)?

1 Antwort

Es kommt nicht nur auf den Auftraggeber an, sondern auch auf die Art der Tätigkeit.

Wenn man z.B. dort unterrichtet ist das bis zu 3.000 € steuerfrei.

Wenn man dort Maler- oder Klempnerarbeiten verrichtet natürlich nicht.