Handwerkerkosten in 2 Erklärungen angeben?
Hallo, wie kann ich in 2 Steuererklärungen die Kosten für die Handwerker angeben, so dass bei jedem 50% rauskommen und nicht bei einem der komplette Betrag steht?
3 Antworten
Indem in jedem der beiden Jahre die Hälfte bezahlt wird.
Hallo,
die Bruttoarbeitskosten (i.d.R. Lohn- und Fahrtkosten) nehme ich mal als der Art nach abzugsfähig als gegeben.
Die Aufwendungen lassen sich nur aufteilen/verteilen, wenn
- sie von zwei Personen gemeinsam getragen wurden (also z.B. Lebensgefährten vom gemeinsamen Konto bzw. jeder einen Teil von seinem Konto)
- die Aufwendungen in verschiedenen Jahren tatsächlich gezahlt wurden (z.B. eine Anzahlung in 2015, Schlusszahlung in 2016 etc.)
Falls dies auf andere Leser zutrifft: Höhere Aufwendungen für vermietete Grundstücke können auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.
MfG
-Valeskix
Meinst Du nicht, dass Du die Sache mit den 2 Erklärungen und mit den Handwerkerkosten (welche Anlage und Zeile in welcher Steuererklärung?) etwas genauer erläutern müßtest?
Aber beide Erklärungen erfolgen mit Elster?
Ich sehe eher die Variante, dass einer die Rechnung addressiert bekommen hat und zwei sich den Betrag steuerwirksam teilen sollen.
Aber da hier keine Rückmeldung von Ingold kommt, tappen wir im Dunkeln. Es ist halt nicht alles inGold, was glänzt:-(
Das liegt doch auf der Hand:
Die Gesamtkosten übersteigen den jährlich abzugsfähigen Betrag und man möchte deshalb ein wenig verteilen.