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Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.

Wer kommt für die Kosten einer gesetzliche Betreuung auf?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte, Ratschläge etc. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund / Ziel :

Meine (Paten-)Tante hat mehrere Erkrankungen und Behinderungen, sodass ich (erstmal) einige Aufgaben übernahm oder mit ihr einige Angelegenheiten auch zusammen regeln konnte.

Es kam die Idee auf, eine gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht anzuregen / einzuleiten, um einen Teil der noch kommenden Aufgaben von Profis erledigen zu lassen, sodass sie sich vorwiegend nur noch auf ihr Genesung bzw. Gesundheit konzentrieren kann/braucht.

( = Dies ist ihr derzeitig größter Wunsch.)

Ziel ist es deshalb erstmal eine "vorübergehende" gesetzliche Betreuung. Nach Besserung der Erkrankungen und bestenfalls ihrer Behinderungen, kann dann geschaut werden, ob überhaupt bzw. inwieweit dann noch eine gesetzliche Betreuung notwendig ist.

Nun kamen Fragen auf:

► Wer kommt für die Kosten einer gesetzlichen Betreuung auf ?

(Info: Sie hat kein Vermögen und "krauchelt" mit ihren Zahlungseingänge an der Grenze zum Bürgergeld rum, sodass kein Bürgergeld beantragt werden kann, da ihre Geldeingänge ihre fixen Kosten deckeln und noch etwas zum Leben übrig bleit. Mehr aber auch nicht.)

 

B

► Müsste ihre Familie (Eltern - vermögend, Geschwister - Gutverdiener) von ihr (sie ist 57 J., verwitwet, ohne Kinder) für Kosten aufkommen oder ggf. beteiligt werden, die durch eine gesetzliche Betreuung entstehen (wie für den Antrag, die Bestellung an sich, aber auch die monatl. laufenden Kosten) ?

C

(Falls das Gericht nicht die Familie für die Kosten kontaktieren / heranziehen muss, ...)

► Würden ihre Familieangehörigen vom Gericht von einem Antrag für eine gesetzl. Betreuung oder dann von einer bestehenden gesetzlichen Betreuung an sich für ihre Tochter/Schwester in Kenntnis gesetzt / informiert werden ? Wäre dies "Usus" ?

D

► Wie lange dauert es (in etwa) bis per Gericht ein gesetzlicher Betreuer festgelegt / bestellt wurde ?

E

► Kann ein Eilantrag (oder so etwas in der Richtung) gestellt werden? Gibt es da so etwas überhaupt ? 

(Info: Sie benötigt dringend Hilfe, u. a. auf jeden Fall bei wichtigen Amts- und Behörden- oder evt. auch bei Krankenkassenangelegenheiten, die sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage nicht erledigen kann. Andere Hilfen wie Bewo für Begleitung zu ärztl. Termine etc. werden derzeit installiert, dies sind noch in Bearbeitung.)

F

► Hätte eine (laufende oder auch beendete) gesetzliche Betreuung (finanzielle) Auswirkungen auf ein Erbe, welches sie nach dem Tod ihrer Eltern erhalten würde ? Wenn ja, welche ?

Antrag, Betreuung, Einkommen, Erbe, kosten, Recht, Angehörige, Betreuer, Betreuungskosten

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