Fragen zum Bürgergeldbezug?

Guten Tag,

ich habe einen Masterabschluss in Betriebswirtschaft und werde zum 01.07.24 erstmals Bürgergeld beziehen. Aktuell beziehe ich ALG 1.

Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sowohl das Fragen nach höchstpersönlichen Details als auch die Höhe verletzen meine im Grundgesetz verankerte Menschenwürde. Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Jedenfalls habe ich zwei konkrete Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann und möchte.

  1. Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet. Ich sehe diese 1.500€ nicht ein Einkunft an, sondern als Erstattung des Geldes, welches mir zuvor unrechtmäßig weggenommen wurde. Daher sollte dies keinen Einfluss auf meinen laufenden Bürgergeldbezug haben (anders wäre es, wenn das Jobcenter die Vorauszahlungen geleistet hätte).
  1. Gleiches Thema bei einer ESt-Erstattung nächstes Jahr. Es ist Geld, was mir zu Unrecht weggenommen wurde und dann erstattet wird. Also keine laufende Einkünfte. Immerhin kann ich hier den Erstattungszeitpunkt durch geschickte Abgabe der StE ein Stück weit selbst steuern und möglichst nach hinten verschieben.
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Wird das KFZ bei Beantragung und Bezug von Bürgergeld angerechnet?

Hallo Leute,

ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:

Nach einer Fortbildung über das Aufstiegs-BAföG (5 Monate Dauer) und vorherigem Bezug von Bürgergeld, beantragt er jetzt nach Beendigung der Fortbildung zum Fachwirt weiter Bürgergeld, da er bisher noch keine Arbeit gefunden hat (Weiterbewilligungsantrag).
Sein KFZ wurde mit der letzten fälligen Rate von dem Sterbegeld seiner Eltern (= selbst von den Eltern angespartes Geld, um ihre eigene Erdbestattung zu finanzieren) bezahlt bzw. finanziert, damit das Auto ( jetzt im Besitz und Eigentum meines Bekannten!) späterhin verkauft werden kann, um die Schulden bei den Eltern zurückzuzahlen und evtl. noch etwas mehr davon für den eigenen Lebensunterhalt zurückzubehalten.
Sprich: das Fahrzeug ist nicht voll und ganz durch meinen Bekannten finanziert und abgezahlt worden (etwa 40 % von seinen Eltern!). Ungefährer aktueller Zeitwert des Autos (geschätzt durch Autoverkäufer im Internet): 15.000,- EUR (da es ein VW ist, und deutsche Fahrzeuge teuer in der Anschaffung sind).

Meine Fragen:

Kann das Jobcenter bei weiterem Bezug von Bürgergeld das Auto generell mitanrechnen bzw. den Verkauf erzwingen, da es ja Vermögen darstellt, obwohl es für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen und evtl. späterer Arbeitsstelle benötigt wird und die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle nach Fortbildung größer ist als vor der Fortbildung?

Ich habe meinem Bekannten gesagt, dass ja während der Fortbildung Aufstiegs-BAföG u. a. auch zum Lebensunterhalt monatlich für fünf volle Monate gezahlt wurde. Die Karenzzeit (sog. Schonfrist) verlängert sich bei ihm dadurch um diese Monate, da er in diesen fünf Monaten kein Bürgergeld bezogen hat. Somit wäre es denkbar, daß die Angemessenheitsgrenze beim Besitz eines KFZ noch nicht so berücksichtigt würde (= bis zu welcher Grenze ein KFZ als angemessen gilt o. nicht-man es also behalten darf oder nicht; ich sagte ihm, dass diese mal bei ca. 7.500,- Euro lag und jetzt evtl. höher ist, das wisse ich aber nicht so genau, sagte ich ihm).

Darf das Jobcenter ihm überhaupt die Mobilität in der Art einschränken, dass sie ihm das Auto wegnehmen?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus :)

Arbeitslosigkeit, Bürgergeld
Arbeitssuchend an- und abmelden, da einen neuen Vertrag bereits vorliegt. Soll ich mich dazwischen arbeitslos melden?

Hallo zusammen,

ich habe bereits einen neuen Vertrag unterschrieben, der jedoch 3 Wochen nach meinem eigentlichen Austritt aus dem alten Unternehmen "beginnt". Arbeitssuchend habe ich mich noch vor meiner Kündigung gemeldet, da ich dazu verpflichtet bin. Das geschah allerdings auch in der Kündigungsfrist, wo ich noch keinen neuen Arbeitsvertrag hatte. Ich wollte mir einfach in voller Ruhe überlegen, bevor ich was neues unterschreibe. So kam es dazu, dass ich dann quasi drei Wochen zwischen den 2 Arbeitsstellen mal tief ein - und ausatmen wollte. Nun ist die Frage, ob ich mich einfach als arbeitssuchend abmelde oder doch noch als arbeitslos bis auf xx. Monat 2022 melde. Zur Ergänzung: 1.Mir steht das ALG 1 zu. Ich will momentan aber keine Leistungen beziehen/ beantragen 2. Ich möchte meine Daten inklusive den Namen von meinem neuen AG für mich behalten, bzw. keine Daten an die dritten- in diesem Falle -an der Bundesagentur weitergeben und an Vermittlungsgesprächen - Betreuung etc. bin ich nicht interessiert. Summa summarum will ich also ganz ohne der Bundesagentur meine Sachen nach meinem eigenen Wunsch gestalten, lediglich will ich von der Stadt auch kein Geld! Die Frage ist nur, ob ich mich gleich als arbeitssuchend abmelde oder doch noch für die drei Wochen als arbeitslos melden muss? Ich weiß, dass man bei der Kasse noch 1 Monat nach dem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis nachversichert, doch geht das auch wenn man sich nicht bei der Agentur arbeitslos meldet? Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht?.. Die zweite Frage, ob ich mich auch unabhängig von der Geschichte mit der Kassenversicherung überhaupt arbeitslos melden muss, wenn ich doch zum xy. Monat dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe, kein alg beziehe. Kann da bei der evtl. nächsten Arbeitslosigkeit eine Sperre eintreten?.. z.B. rückwirkend?..

Arbeitslosigkeit, Recht
Job annehmen nur um nicht mehr arbeitslos zu sein?

Hallo, würdet ihr einen Job annehmen, den ihr eigentlich nicht machen möchtet, kein Interesse mehr daran habt, fast kein Wissen mehr habt, ihr evtl. mit Bauchschmerzen zur Arbeit fahrt und davon evtl. krank werdet? Ich bin seit etwas mehr als 1 Jahr arbeitslos (Rechtsanwaltsfachangestellte) und möchte eigentlich nicht mehr zu Anwälten. Eine Freundin von mir arbeitet bei einer Anwaltskanzlei, die jemanden suchen. Hab ohne nachzudenken angerufen und gleich ein Vorstellungsgespräch sowie Probetage bekommen. Jetzt soll ich mich morgen entscheiden ob ich es mache oder nicht. Aber wenn ich es mache kann ich nicht nach ein paar Monaten wieder kündigen, weil das dann im Lebenslauf blöd aussieht. Man muss auch in der halben Stunde Mittagspause ans Telefon gehen - also müsste ich dann machen..dann hat man ja quasi gar keine richtige Pause. Und ich wäre die einzige Vollzeitkraft im Anwaltsbereich. Irgendwie traue ich mir das nicht zu, weil ich eh nicht viel Selbstbewusstsein habe. Oh Mann..ich weiß es nicht. Meine Eltern sagen natürlich, dass ich es machen soll, weil ich jetzt schon länger arbeitslos bin und ich jetzt nicht mehr wählerisch sein darf. Aber was bringt mir ein Job, bei dem ich mit Bauchschmerzen zur Arbeit fahre und ich den eigentlich nicht machen möchte und evtl. krank davon werde. Aber wer weiß wo und wann ich etwas anderes bekomme. Ich glaube der Job ist total falsch für mich.

Arbeitslosigkeit, job

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