Muss ich anstehende Arbeitslosigkeit bei Wohnungsbesichtigung angeben?

1 Antwort

Bin ich verpflichtet den potenziellen Vermieter über meine anstehende Arbeitslosigkeit aufzuklären?

Nein .... diese im Raum stehende Arbeitslosigkeit musst Du nicht gesondert ankündigen. Hinzu kommt, dass Da ja im Prinzip nur "wenige" Tage als arbeitslos zu betrachten bist, da kurz danach die Elterngeldzahlung einsetzt. Also - Dein potentieller Vermieter würde Deine Arbeitslosigkeit überhaupt nicht mitbekommen.

Du musst nur darauf achten, dass die Wohnungsmiete ( soweit Du absehbar in Hartz IV fällst nicht oberhalb der Angemessenheitsgrenze liegt.)