Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld?

3 Antworten

Bei einer Eigenkündigung tritt eine 12 wöchige Sperre ein. In dieser Zeit bekommst du keine Zuwendung und bist nach 4 Wochen nicht mehr krankenversichert.

Und muss meinen jetzigen Job aus wichtigen Gründen kündigen.

Dann sei Dir dringlich anzuraten, dies vorab mit dem Arbeitsamt bzw. JC zu klären, bevor es folgend zu Sanktionen wie einer 12-wöchigen ALG I Sperre bzw. zur Kürzung des Regelsatzes ( um bis zu 30% ) kommt.

"Und muss meinen jetzigen Job aus wichtigen Gründen kündigen." Diesen Punkt solltest du als erstes dem AA vortragen und dir die Genehmigung holen, kündigen zu dürfen. Denn wenn der Grund nicht gewichtig genug ist, erhältst du nach deiner Kündigung eine 12 Wöchige ALG1 als auch ALG2 sperre, ALG2 wird in diesem Zeitraum dann nur als Darlehen gewährt und muss zurück gezahlt werden.

ALG1 beträgt 65% deines Einkommens. Dadurch wird dann auch dein ALG2 entsprechend angepasst werden müssen.

Bürgergeld ist nur der neue Name für Hartz4 also ALG2 oder Grundsichrung.

Wie holt man sich die Genehmigung kündigen zu dürfen?

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@Lisa459

Geh zum Amt mit der Begründung und dann wirst du sehen, ob sie akzeptiert wird. Akzeptable Gründe sind z.b. Ärztliche Bescheinigung darüber, das du den Job nicht mehr machen kannst oder auch, das dein AG dir Lohn schuldet.

Sofern ich das einschätzen kann, ist dein Grund einfach nur, das dir das alles zuviel wird mit Arbeit und Kindererziehung. Ob das ein ausreichender Grund ist, zumal eines deiner Kinder u3 ist, kann ich nicht abschätzen.

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@berlina76

Meine Gründe sind, dass ich abends in Teilzeit gearbeitet habe und da eine Betreuung hatte. Diese habe ich jetzt jedoch nicht mehr da die Betreuungsperson durch Krankheit dauerhaft nicht mehr für meine Kinder verfügbar ist. Und ich musste abends arbeiten, da noch die Eingewöhnung in der Kita läuft, die gerade begonnen hat und 1 bis 2 Monate dauern kann. Ich kann demnach nicht mehr abends arbeiten und auch nicht vormittags wegen der Eingewöhnung. Zudem gab es häusliche Gewalt mit Gewaltschutz und Verstoß gegen das Kontaktverbot, denn mein Mann hat mich dann an meinem Arbeitsplatz aufgesucht. Wodurch ich nun Angst habe hier weiter zu arbeiten. Und ich bin traumatisiert und nehme psychologische Hilfe in Anspruch. Sind das genug triftige Gründe?

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