Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

Arbeitslosigkeit, kinder, krankenkasse, sorgerecht, Sozialrecht, Vater, Mutter
Dispokredit oder Kleinkredit in Höhe von 200 - 300€ bei der Sparkasse?

Wunderschönen Guten Tag,

Meine Frage wäre, ich bin erst seit kurzem Arbeitslos (letzten Monat Antrag auf ALG II eingereicht) und wollte fragen ob man als Arbeitsloser einen Despokreit oder klein Kredit in Höhe von 200 - 300€ bei der Sparkasse bekommen kann.

Momentan ist meine Situation sehr schwierig, ich sollte letzten Monat mein Anteilt mit dem meines Vaters (Bedarfsgemeinschaft) erhalten, allerdings hat mein Vater davor einen Vorschuss genommen ohne Absprache mit mir etc. nun wurde es von meinem Geld anteil abgerechnet und sitze nun mit kompletten Rechnungen auf der Back.

Meine Vorherige Situation war so, ich habe schon seit 1 Jahr seit dem erreichen meiner volljährigkeit keinen Anspruch mehr gehabt auf das ALG II da ich seitdem auch früher Probleme hatte mit meiner Aufenthaltserlaubniss, da ich mit 1 1/2 Jahren nach Deutschland kam (meine Oma mich aus Russland von meiner Mutter zu meinem Vater nach Deutschland gebracht hat) hatte mein Vater nicht gewusst das er sich um den Aufenthaltstitel um mich kümmern musste am anfang.

Nun den seit der Volljährigkeit kann ich nun meine Dokumente jetzt beantragen etc. nun habe ich seit letzten Monat einen Vorläufigen Pass erhalten und den Originalen Ende März.

Da nun mein Vater diesen Vorschuss genommen hat bin ich auf das Geld vom Arbeitsamt sehr angewiesen solange ich noch auf Job suche bin da ich sehr gute hilfe von meinem Betreuer und vom Arbeitsamt erhalte.

Da dieser Vorschuss nun von meinem Geld abgerechnet wurde kann ich meine Rechnungen nicht zahlen obwohl ich mit dem Geld gerechnet habe, da wäre mir in den Sinn gekommen meine Bank (Lzo) um einen kleinen Despo/kredit zufragen da es dann ende dieses Monat sofort abgerechnet werden kann.

Wäre dies Möglich oder brauch ich mich garnicht erst bemühen es nachzufragen?

Bitte um Antwort...

Mfg Serii

Arbeitslosigkeit, Bank, Dispo, Dispokredit, Kredit, Sparkasse
Steuererklärung und nicht arbeitslos gemeldet?

Guten Morgen,

ich überlege mir dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung zu machen (Steuerklasse 1). Da ich mich hierbei überhaupt nicht auskenne und das Jahr kompliziert "abgelaufen" ist, erhoffe ich mir ein bisschen Hilfe über das Forum zu erhalten.

Habe direkt nach dem Abitur (2014) ein FSJ im Krankenhaus abgeleistet und nebenher eine Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht. Nach dem FSJ habe ich mich dazu entschlossen mein Studienbeginn zu verschieben und als Rettungssanitäter in einem Rettungsdienstunternehmen zu arbeiten. Ab September 2015 bis Januar 2016 war ich als RS angestellt. Den Arbeitsvertrag habe ich in Januar 2016 nicht verlängert da ich eine Weltreise vor Studienbeginn machen wollte. Gesagt- getan. Habe mich auch nicht arbeitslos gemeldet weil ich nicht arbeitssuchend war.

Nach der o.g. Weltreise haben sich meine Interessen komplett geändert und ein Jura Studium kam für mich nicht mehr in Frage. Also beschloss ich ab Oktober 2016 weiter als Rettungssanitäter tätig zu sein.

Zusammenfassend habe ich bis jetzt (Sep. 2015 - Dezember 2016) nur knapp 7 Monate steuern gezahlt und war zwischendurch nicht arbeitslos gemeldet.
Lohnt sich da überhaupt eine Steuererklärung ? Wird es Probleme geben da ich nicht arbeitslos gemeldet war ?

Desweiteren musste ich in Oktober 2016 meinen Führerschein der Klasse C machen da ich anders nicht mehr in meinen Beruf als RS eingestellt werden konnte (Fahrzeuge wiegen jetzt mehr). Diesen Führerschein musste ich komplett selber finanzieren. Wird das ebenfalls in der Steuerabrechnung berücksichtigt und kann ich das Geld zum Teil zurück verlangen ?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Arbeitslosigkeit, Finanzamt, Finanzierung, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht

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