Arbeitslos gemeldet, aber sich als Geschäftsführer und Gesellschafter eintragen lassen?
Hi, ich kenne wahrscheinlich schon die Antwort, wollte aber mal die anderen Meinungen hören.
Momentan ist ein sehr guter Freund arbeitslos gemeldet, er möchte sich aber in einer Gmbh als Geschäftsführer (als angestellter) und Gesellschafter eintragen lassen. Der Geschäftsführervertrag wird aber zum späteren Zeitpunkt aufgesetzt!Wahrscheinlich erst in 1-2 Monaten. Wie verhält es sich jetzt mit seiner Arbeitslosenmeldung?Muss er sich sofort bei der Arbeitsagentur melden, und sagen das er Geschäftsführer und Gesellschafter eingetragen ist, oder kann er es erstmal so laufen lassen, weil er ja quasi noch kein Arbeitsvertrag hat!? Und zum späteren Zeitpunkt eben der Arbeitsagentur mitteilen, nachdem er den Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
Ich möchte nicht, dass er Probleme mit der Arbeitsagentur bekommt.... Deswegen frage ich lieber mal nach
Vielen dank
1 Antwort
Schön, wie man sich hier um Freunde kümmert :-)
Besser, er gibt der Agentur Bescheid, sobald er eingetragen ist. Gelegentlich macht die Agentur Abgleiche, und wenn das dann rauskommt, dann kann es zu Sanktionen kommen. Den Vertrag kann er nachreichen, er muss aber die Daten durchgeben.