Zweiter Riester oder bAV – was ist sinnvoll bei AVWL-Zuschuss des Arbeitgebers?

Ich versuche mal wieder zu verstehen, was einer meiner Arbeitskollegen mit seinem „Berater“ abgeschlossen hat.

Bei uns in der Firma gibt es AVWL – Altersvorsorgewirksame Leistungen. Ich habe versucht, dem Kollegen zu erklären, dass er dafür entweder einen eigenen Riester mitbringen kann, um die AVWL abzugreifen, oder über die Firma was neues abschließen kann (Schlagwörter: Eichel-/Comfort-Rente, bAV, Entgeltumwandlung) und dann zusätzlich das Kapital von einer bAV aus der vorherigen Firma dahin übertragen kann. (*)

Kollege: Ach keine Ahnung, er kennt sich mit dem ganzen Zeugs überhaupt nicht aus, er wird mal mit seinem Berater darüber sprechen, der wird ihm das alles dann schon erklären – DVAG – „mit dem sind wir ja auch privat gut befreundet und wir vertrauen ihm voll und er macht alle diese Angelegenheiten für uns.“

Ich bin ja immer skeptisch, wenn jemand seinem Berater offen sagt, dass er keine Ahnung hat und den Berater schalten und walten lässt wie er will. Und gerade unter Freunden soll ja auch viel Schindluder passieren.

Jedenfalls hat er wohl mit dem Berater einen neuen (zweiten - er hatte schon einen!) Riester-Vertrag für die AVWL abgeschlossen. Ich dachte ja, dass die Entgeltumwandlung das Mittel der Wahl gewesen wäre, und wenn nicht bAV, dann zumindest das Mitnehmen des schon vorhandenen Riesters.

War das eine gute Lösung?

Bin ich da einfach nur zu mißtrauisch und skeptisch?

Von bAV hört man ja auch immer mal wieder, dass es sich gar nicht lohnt, weil man sich dadurch die gesetzliche Rente reduziert und man letztendlich gar nichts davon hat.

Für diesen Kollegen ist es wohl schon zu spät, noch etwas zu ändern, vor allem, weil er dem Berater zu 100% vertraut und ihn nicht vor den Kopf stoßen will, aber mich interessiert das Thema grundsätzlich, und es könnte ja noch für andere Kollegen oder natürlich für mich selbst interessant sein. Man kann ja immer mal wieder seine Strategie überdenken und schauen, ob man noch in die richtige Richtung fährt. ;)

Ich selbst habe eine Riester-Rentenversicherung (seit 2005), die bAV Entgeltumwandlung mit den AVWL (seit 2013) und einen weiteren beitragsfrei gestellten bAV-Vertrag, bei dem ich noch unschlüssig bin, ob ich das Kapital auch noch in den neuen übertragen soll (2006 abgeschlossen).

(*) In der vorherigen Firma wurde ein bAV-Vertrag für alle Mitarbeiter abgeschlossen und von der Firma jährlich eingezahlt, sozusagen als „Betriebsrente“. Der Mitarbeiter hat dafür nichts selbst zahlen müssen. Bei einem Austritt wird die bAV auf den MA umgeschrieben. Da mir das Zustandekommen dieser Verträge damals schon ziemlich suspekt war (Chef ist ein guter Freund vom Chef einer Bezirksdirektion einer Versicherungsgesellschaft – alle Mitarbeiter bekommen eine bAV-Betriebsrente über diese Gesellschaft, obwohl es andere, bessere bAV-Angebote gab…), habe ich selbst nach Verlassen der Firma dieses Kapital ohne Zögern in meinen neuen Vertrag übertragen.

Altersvorsorge, bAV, Riester
AXA Lebensversicherung schlechte Performance - Update

Update zu folgender Frage: http://www.finanzfrage.net/frage/versicherungsexperten-gefragt---axa-lebensversicherung-schlechte-performance

Ich habe gerade einen Brief von Axa erhalten: (Eventuelle Textfehler bitte ich zu entschuldigen - habe den Text per OCR von PDF konvertiert).

Eure Meinung dazu?

"Sehr geehrter Herr Yeti, selbstverständlich ist uns die Höhe der von Ihnen eingezahlten Beiträge bekannt. Der Gesamtwert ist in unserem EDV-Bestand gespeichert und wird laufend fortgeschrieben. Lediglich eine Einzel-Aufstellung der ab Beginn jährlich eingezahlten Beiträge wäre nur über eine manuelle Ermittlung möglich, welche wir aus Kostengründen nicht vornehmen. Hiermit bitten wir um Verständnis. Die gesamte Beitragssumme ab Beginn 01.12.1999 bis zum 31.08.2013 beträgt 12.437,66 EURO. Zunächst bitten wir jedoch zu beachten, dass ein großer Teil der ab dem 01.11.2003 gezahlten Beiträge für die ab diesem Termin eingeschlossene Berufsunfahigkeits-Zusatzversicherung verbraucht wird und nicht für die Hauptversicherung herangezogen werden kann. Der Beitragsanteil für die Zusatzversicherung am aktuellen monatlichen Beitrag von 105.58 EUR beträgt zum Beispiel 42,69 EUR. Zum Erwerb der Fondsanteile steht allerdings auch nicht der ganze Beitrag für die Hauptversicherung zur Verfügung. Die Versicherungsbeiträge für eine Fondsgebundene Lebensversicherung unterteilen sich in den Kosten,­ Spar- und Risikobeitrag. Von den laufenden Prämien werden die Kosten für die Einrichtung und Verwaltung des Vertrages abgezogen. Die einmalig bei Vertragsabschluss fälligen Abschlusskosten werden so lange mit den Beiträgen verrechnet, bis sie getilgt sind, die Verwaltungskosten werden laufend erhoben. Für lhren Vertrag war vereinbart. dass auf jeden Fall ab Beginn 56 % jedes Beitrags in Fondsanteilen angelegt werden. Nach Tilgung der Abschlusskosten erhöht sich vereinbarungsgemäß der Anlagebeitrag. Bei jeder dynamischen Anpassung fallen jedoch erneut Abschlusskosten an. Dem Fondsguthaben werden die Risikobeiträge für die Bereitstellung des Versicherungsschutzes monatlich entnommen. Der Versicherungsschutz besteht darin dass im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird, selbst wenn bis dahin erst ein Monatsbeitrag gezahlt worden ist.

Der konkrete Wert Ihres Fondsvertrages ergibt sich dann jeweils aus der Multiplikation der Anzahl der zum Berechnungszeitpunkt vorhandenen Fondsanteile mit deren aktuellem Kurswert. Wir hoffen, wir können Ihnen hiermit weiterhelfen."

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