Hallo ich bekomme im Juni 2014 eine Kapitalabfindung aus einer Unterstützungskasse ausbezahlt in Höh

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Steuerbetrag, der sich aus 1/5 der Abfindungssumme (=6.222,80) und dem Steuersatz aus Steuerklasse 6 ergibt, wird wieder mit 5 multipliziert. Dieser Betrag wird einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Da sich der Steuersatz aber nicht linear entwickelt (= jeder Euro wird mit demselben Prozentsatz besteuert) sondern mit steigender Bemessungsgrundlage ebenfalls erhöht (= degressiver Steuersatz), erwirkt man mit der 1/5 - Regelung eine Steuerminderung. Das heißt nichts anderes, als dass man in der Regel nach der 1/5 - Regelung weniger zahlt, als wenn der Steuerbetrag direkt aus der gesamten Kapitalabfindung berechnet worden wäre. Da jede einbehaltene Lohnsteuer aber zunächst nur eine Art "Abschlagszahlung" darstellt, besteht über die jährliche Lohnsteuererklärung die Möglichkeit weitere individuelle, die Bemessungsgrundlage mindernde Sachverhalte zu erklären, die die exakte und abzurechnende Lohnsteuer final noch mindern. Zu deutsch: Mit der Lohnsteuererklärung teilt man dem Finanzamt mit, was man verdient hat und welche steuermindernden Umstände (=Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge, etc.), die der Arbeitgeber oder hier die U-Kasse nicht kennen kann und damit nicht berücksichtigen muss , vorgelegen haben (= Steuernachzahlung oder -Erstattung). Hierbei hilft ein guter Steuerberater oder -wenn nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte erzielt wurden- ein Lohnsteuerhilfeverein (= günstiger als Steuerberater). Den Tip mit der Auszahlung im ersten Rentenjahr würde ich auf jeden Fall prüfen lassen. Achtung, es gilt das Kalenderjahr!

Vielen dank,

0

Die Kapitalleistung die du erhälst wird wie nachträglich zufließender Arbeitslohn behandelt (§ 19 EStG). Das heißt, dass deine Kapitalzahlung auch mit deiner Steuerklasse abgerechnet werden muss.

Da du aber noch in einem Arbeitsverhältnis stehts, nimmt die Unterstützungskasse die Steuerklasse für das "zweite" Arbeitsverhältnis also Klasse 6 und die sog. Fünftelungsregelung aus § 34 EStG.

Das bedeutet, das die Unterstützungskasse dein Kapital durch 5 teilt (31.114€/5 = 6.222,80 €) und das Ergebnis mit deinem Steuersatz aus Steuerklasse 6 belegt und widerrum mit 5 multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag wird vom Auszahlungsbetrag abgezogen.

Die Werte kannst du gut im Internet berechnen oder einen Steuerberater / Lohnbuchhalter mal fragen

Beachte auch, dass der Auszahlungsbetrag "progressionserhöhend" wirkt, d.h. dass du dies bei deiner Einkommensteuerjahreserklärung mit angeben musst.

Ich hoffe das hilft dir weiter....

Endlich mal eine Antwort die fachlich fundiert und korrekt ist, dass ist hier leider nicht die Regel.

Kleiner Tip, oftmals wird im Leistungsplan einer U-Kasse vereinbart, das die Auszahlung erst im ersten Jahr des Rentenbezuges erfolgt.

Überprüfe mal ob das bei Dir eventuell möglich ist, dann wirkt die Fünftelregelung so wie es gedacht ist, nämlich progressionsmildernd.

1

Hallo Primaklima kann ich das so verstehen das nur diese 6222,80 Euro mit Steuerklasse 6 versteuert werden und das dann mal 5 oder alles zusammen Jahreseinkommen plus 6222,80 Euro Vielen Dank für deine Antwort

0

Vielen Dank

0

Vielen Dank

0
@zikozako

Gerne.

Genau so wird es dann gemacht die 6.222,80 € mit Steuerklasse 6 und das Ergebnis mit 5 multipliziert = der Abzug von der Auszahlung.

Einerseits ist dann innerhalb der Steuererklärung eine ermäßigt besteuerte Einnahme (Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) und andererseits sind ja auch bereits Steuern gezahlt.

Ich hoffe das hilft!

Viele Grüße.

0