im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen - Steuererklärung/en?

Hallo liebe Alle,

ich bin im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen. Ich habe davor seit Januar (bis inkl. August, da ich noch Resturlaub konsumiert habe) in Österreich gearbeitet - zwar Steuerfrei, allerdings macht dennoch jeder in Österreich eine Steuererklärung, da sich im März mein Beschäftigungsausmaß geändert hat und somit auch die Sozialabgaben, etc.

Im Juli habe ich aber auch in Deutschland angefangen zu arbeiten - 400 Euro Job (mehr werde ich auch bis Jahresende nicht machen). Ich studiere weiterhin in Österreich (ich wohne an der D-Ö Grenze).

Wie ist das denn nun mit der Steuererklärung? In Österreich werde ich auf jeden Fall eine machen, aus oben genannten Gründen.

Muss ich da auch meine Einkünfte von Deutschland angeben, die ich nach der Zeit meines Umzugs erarbeitet habe? Muss ich auch in Deutschland eine Erklärung machen und die Ö. Einkünfte angeben, auch wenn ich nie mehr als 400 Euro verdient habe und als Aushilfe beschäftigt bin?

Ich hab schon versucht mich schlau zu machen - aber ich hab leider nichts gefunden. In Österreich wird einem ja die sogenannte Negativsteuer in Höhe von 132 Euro (oder sowas..) zurückerstattet, wenn man das ganze Jahr über keine Lohnsteuer zahlen musste (wäre in meinem Fall also ohnehin nur maximal aliquot, aber dennoch knapp 60 Euro..). In Deutschland gibts so etwas ja nicht, oder?

Sprich wer keine Steuer auf Einkommen zahlt, kann auch nichts zurückbekommen, selbst wenn ich mir während des Jahres einen Laptop zu Studienzwecken angeschafft habe, hat dies keinen Einfluss, oder?

Ich danke euch für eure Hilfe - leider kennt sich keiner meiner Bekannten damit aus, und Kontakt zu einem Steuerberater hab ich auch keinen (und ehrlich gesagt auch kein Geld derzeit...)

Liebe Grüße

deutschland, Österreich, Steuererklärung, umzug
Mit deutschem Gewerbe in Österreich arbeiten - was zu tun???

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe Hilfe und Antworten zu bekommen.

Folgende Situation: Ich, 26 Jahre alt, habe vor 2 Monaten ein Hauptgewerbe in Deutschland als Veranstaltungs-und Dienstleistungshilfe angemeldet. Da ich dies aus der Arbeitslosigkeit heraus tat, bekomme ich für 9 Monate einen Gewerbezuschuss. Da meine Lebensgefährtin in Österreich (Wien) lebt, habe ich vor das nächste halbe Jahr zu ihr zu ziehen und in Wien zu arbeiten. Mein jährlicher Umsatz wird die 17500 euro Grenze nicht überschreiten. D.h ich werde keine Vorsteuer beziehen und eauch keine Umsatzsteuer von meinen Auftraggebern verlangen! Danach werde ich wieder in Deutschland als Selbstständiger arbeiten. Ich habe beim Finanzamt in D eine Ust.Idnr. beantragt, allerdings noch nicht bekommen.

Jetzt zu meinen Fragen: wie sieht es steuerrechtlich aus mit meinem deutschen gewerbe in Österreich zu arbeitn? reicht die Ust.Idnr.?haben meine Auftraggeber in Österreich irgendwelche Vor-oder Nachteile mit mir zu arbeiten? gibt es irgendwelche Vorkehrungen, Anmeldngen, Umschreibungen die ich treffen muss? Gewerbeamt o. Finanzamt o.ä? spielt die Zeit eine Rolle,die ich Österreich lebe und arbeite (3 Monate, 6 Monate usw.)? zahlt das Arbeitsamt weiterhin den Gewerbezuschuss?

Wenn irgendwas noch unklar ist, einfach fragen! Vielen Dank im Voraus in der Hoffnung auf Antworten. Viele Grüße, Patrick

Finanzamt, Gewerbe, Österreich, Steuern, Umsatzsteuer
Steuerausgleich in Österreich und Deutschland: Bin Österreicherin und ziehe nach Deutschland

Hallo! Ich ziehe aus beruflichen Gründen von Österreich nach Deutschland. Daher werde ich meine Eigentumswohnung (vor ca. 3 Jahren direkt vom Bauträger gekauft) in Österreich erstmal vermieten. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Österreich wenn keine Einkommensteuer mehr vorliegt. Nur mehr die Einnahmen der Vermietung? Bin aus dem §dschungel nicht ganz schlau geworden. Dass ich die Mieteinnahmen versteuern muß weiß ich bereits (20%MwSt.). Dass ich 1,5% AfA und die Zinsen der Rückzahlung bei den Banken abschreiben kann habe ich ebenfalls herausgefunden. Doch wie das ganze dann berechnet wird? Keine Ahnung! Die "Betriebskosten" werden vom Mieter getragen (außer der Rücklagen, welche ich selber bezahlen muß), jedoch weiterhin über mein Konto mit der Verwaltung abgerechnet. Kann mir da jemand helfen? Kurze Angaben: Kaufpreis der Eigentumswohnung war ca. € 125.000,00 ; Mieteinnahmen im Jahr werden ca. € 5.160,00 sein. Die Afa beträgt dann ca. € 1.870,00; Rückzahlungszinsen bei den Banken im Jahr ca. € 5.300,00. Was kommt da ca. an Steuernachzahlung für mich raus in Österreich? Damit ich einen Ahnung habe was ich auf die Seite schaffen muß im Jahr. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Deutschland? Wegen der Doppelbesteuerung muß ich die Mietinnahmen bekannt geben in Deutschland? Muß ich mein Einkommen bekanntgeben in Österreich? Vielen Dank schon im Voraus!

deutschland, Doppelbesteuerung, Österreich, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Mieteinnahmen