Kurzfristiger Minijob in Österreich?

1 Antwort

Ich glaube, dass das Einkommen nicht in D zu besteuern ist, da die Betriebsstätte in Österreich liegt. (Art. 15 Abs. 2 c DBA). Es muss aber in der Steuererklärung eingetragen werden und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, erhöht also Deinen Steuersatz. Als Laie.

Pension2018 
Fragesteller
 20.01.2019, 18:39
  • Kommentar melden

es geht nur darum, wem ich was angebe. beim ag die deutsche oder die freizeitwohnsitzadresse?. und als pensionierter beamter habe ich auch in d keine sv nr...

0
Andri123  20.01.2019, 18:47
@Pension2018

In D musst Du m.E. nur die Einkünfte in der Steuererklärung angeben, weitere Pflichten sehe ich hier nicht.

Mit dem österreichischen Recht kennt sich hier niemand aus, da wirst Du in diesem Forum wohl kaum eine rechtssichere Antwort erhalten.

Ich würde aber wohl eher dazu tendieren, die Anschrift des in D gemeldeten Hauptwohnsitzes anzugeben. Einen "Freizeitwohnsitz" gibt es wirklich in Österreich?

0
Andri123  20.01.2019, 19:07
@Pension2018

Hat denn der ag keinen Steuerberater? Ggf. käme auch eine Honorartätigkeit infrage, falls es in AT so was gibt.

0
Pension2018 
Fragesteller
 20.01.2019, 20:51
@Andri123

wegen 2 std täglich für 3 wochen ist das alles ein unsinniger aufwand... trotzdem danke.

ps. freizeitwohnsitz ist eine tiroler spezialität. ist wie zweitwohnsitz, nur in tirol eben.

0