Wer hat Erfahrung mit dem Ehegattensplitting bei Steuersitz in Österreich und Deutschland?

2 Antworten

Für Deutschland gilt:
Für eine Ehegattenveranlagung müssen diese drei Voraussetzungen an mindestens einem Tag im Jahr vorgelegenhaben:

  1. Die Eheleute sind verheiratet, und zwar miteinander
  2. Sie leben nicht dauernd voneinander getrennt
  3. Sie sind beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Die Angabe "doppelter Wohnsitz" lässt vermuten, dass der "österreichische Teil" einen Wohnsitz in Deutschland hat.

Damit dürften die Voraussetzungen vorliegen.

Was in Österreich gilt, weiß ich nicht. Wahrscheinlich dasselbe, und wenn das der Fall ist: Da der andere Teil dort keinen Wohnsitz hat, dürfte eine Ehegattenveranlagung dort also ausfallen.