Unterhalt?

3 Antworten

Gleichgültig ob das Kind nun den Umgang mit dem Vater pflegt oder nicht, solange sich das Kind in einer Ausbildung befindet, ist und bleibt der Vater unterhaltspflichtig . Wobei es die Aufgabe des betreuenden Elternteiles ist, darauf hinzuwirken, dass der Umgang stattfindet!

Allerdings Umgangsverweigerung ( der Mutter ) .... das Kind manipulieren / den Umgang torpedieren .... da kann und muss sich der Kindesvater im Falle X anderweitig wehren.

Nein, Kontakt oder nicht, er bleibt unterhaltspflichtig.

Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.