Kindesunterhalt nach Auszug?

1 Antwort

Wenn deine Tochter volljährig ist und nicht mehr bei dir wohnt, steht ihr der väterliche Barunterhalt und das Kindergeld zu. Du bietest deinen Unterhaltsanteil als Naturalunterhalt an, daher kann sie von dir persönlich keinen Barunterhalt fordern.

Ja, so ist das. Und es kann Eltern, die knapp bei Kasse sind, in enorme Schwierigkeiten bringen. Man bietet dem Kind Unterkunft, und von heute auf morgen zieht das Kind aus, und die eigene Unterkunft ist infrage gestellt.

Immerhin muss das jobcenter für 3 bis 6 Monate die bisherige Miete finanzieren; das wird beim Sozialamt vermutlich auch nicht anders sein.

Ich bin auch nach dem Auszug meines Kindes umgezogen, ich war da aber nicht so unter Druck, weder zeitlich noch finanziell.

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@Andri123

Mich bringt das in extreme Schwierigkeiten gerade. Ich hoffe, das ich tatsächlich ein paar Monate Unterstützung bekomme, um das finanzielle aufzufangen.

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@Andri123

Und wenn ich eine Rente erhalte und keine Leistungen vom Jobcenter oder so, wer hilft dann bei der Differenz?

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@Sansibar

Das Sozialamt. Vielleicht wäre auch stattdessen Wohngeld möglich.

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Solange sie sich aber noch nicht umgemeldet hat und noch bei mir gemeldet ist, steht ihr das dann auch alles zu?

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