AVZ nachträglich auf Unterhalt anrechenbar?

2 Antworten

Sehe ich auch so...

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Unterhalt würde ja rückwirkend ab 11/17 bezahlt...Jetzt wollen die aber die Zuschläge einsehen... warum auch immer

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Machs einfacher:

Gib denen die verlangten Unterlagen und warte ab.

Falls es dann einen Bescheid gibt, welcher Dich zu einer höheren Zahlung verpflichten sollte, dann legst du ggfs. Widerspruch ein, es wird gerichtsmassig und wird auf Rechtmässigkeit geprüft.

  • ist es rechtmässig, dann ist es eben so und das Jugendamt hat recht
  • ist es nicht rechtmässig, dann hat das Jugendamt Pech gehabt, aber Du für die Zukunft rechtliche Sicherheit.

Warum sollte es aber höher werden?

Das war ja nur für den besagten Zeitraum... und in dem war ich nicht unterhaltspflichtig.... aber danke

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@Carina86

Ansonsten bitte doch die Unterhaltsvorschusskasse schriftlich um Begründung für die verlangten Unterlagen unter Darlegung Deiner Argumente.

Und lies bitte meinen Link, denn der AVZ darf nur teilweise angerechnet werden.

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