Was passiert mit dem Unterhaltstitel im Fall einer Lüge?

Hallo an alle !

Ich habe eine vielleicht etwas komplizierte frage aber hoffe den noch jemand kennt sich damit aus. Folgender fall: Eine freundin von mir, war mit einem US Soldaten verheiratet, aus dieser ehe gehen 2 kinder hervor, heirat war in deutschland, scheidung durch ein US Gericht kurz nach der trennung in 2010

Mutter ist mit den Kindern in Deutschland geblieben, Vater ging zurueck in die USA. Mutter hat beim Deutschen gericht einen Unterhaltstitel gegen den Vater erwirkt und behauptet das er nie etwas bezahlt hat. Sie bekam Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Nach 6 jahren hat das Jugendamt den Vater in USA angeschrieben um rueckwirkend den Unterhalt zu bekommen. Vater hat bezahlt aber Mutter hat es nicht angegeben.

Mutter hat behauptet das sie nur getrennt sind, also nicht gesagt das die Scheidung durch die USA ging, und hat auch ueber die Summe an erhaltenen Unterhalt gelogen.

Meine Fragen : Bleibt der Unterhaltstitle so wie er ist noch rechtskraeftig oder muss mutter eine neue beanstreben? Welche Strafe erwartet der Deutschen mutter weil sie gelogen hat ? Kann der Vater irgenwas machen von der USA aus ?

Bevor dumme fragen auftauchen : Nein es geht hier wirklich um eine sau doofe freundin von mir. Ich selbst bin nicht damit einverstanden was sei gemacht hat. Ich waere froh wenn mein ex bezahlen wuerde oder ueberhaupt kontakt zu unsere kinder haette

betrug, Familie, Kindesunterhalt
Ist der Wegfall des Kindes-Unterhaltes bei einem gewalttätigen Kind möglich?

Der Sohn meines Mannes (8 Jahre, aus erster Beziehung) wird immer aggressiver und ungezogener, wenn wir ihn abholen, um das Wochenende gemeinsam zu verbringen. Nun kam es sogar soweit, dass er mich und meinen Mann mit der Hand schlug.

Mit der Kindesmutter darüber zu reden ist unmöglich, da sie nur noch Kontakt über das Gericht wünscht. Jetzt stellt sie auch noch weitere Forderungen, wie z.B. Mehrbedarf finanzieller Mittel. Zudem darf mein Mann nicht mit dem Kind telefonieren und es nun auch nicht mehr sehen, mit der Begründung - entweder alle 2 Wochen oder gar nicht (was schwer ist bei 500km Entfernung).

Das Kind nennt meinen Mann beim Namen und seinen Stiefvater Papa. Er drückt das mit seinen 8 Jahren schon ganz deutlich aus und verletzt meinen Mann zielgerichtet damit. Auch ist er sehr aggressiv. Er schubst Kinder von Klettergerüsten, versucht alles zu "zerstören" und hat vor uns (besonders mir als Stiefmutter) keinen Respekt. Wir haben jahrelang aus Liebe zum Kind keinen Aufstand gemacht, doch nun reicht es uns, dass uns Kind und Mutter uns auf der Nase herumtanzen.

Nachdem das Kind handgreiflich geworden ist, kann mein Mann den Unterhalt kürzen bzw. hat er das Recht keinen mehr zu zahlen?

Das Kind wurde bewusst entfremdet und gegen uns aufgestachelt. Sie verweigert uns jeglichen Kontakt. Und wenn es mal, per Gericht zu einem Termin kommt, wird das Kind gegen uns handgreiflich. Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Kindesunterhalt, Gewalt
BAB und Wohngeld abgelehnt, weil BAB theoretisch möglich

Ich bin 25 jahre alt und wohne seit ich 18 bin 250km von meinen Eltern entfernt. Ich habe schon eine Ausbildung als Koch begonnen, musste sie aber nach 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Nun mit 25 gibt mir ein super Betrieb die Möglichkeit noch eine Ausbildung zu machen. Um zu überleben, da ich ja auch irgendwie meine kleine Wohnung bezahlen muss, hab ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt. Nach langem Schriftverkehr mit meinen Eltern. Hatte ich alle Papiere zusammen und den BAB-Bescheid als Absage zurück bekommen, weil meine Eltern auf dem Papier zu viel verdienen. Gut dachte ich mir, wenn ich kein BAB bekomme kann ich Wohngeld beantragen. Heute nach Monate langem warten bekomme ich die Absage vom Wohngeld. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich kein Wohngeld, weil ich theoretisch BAB berechtigt wäre, wenn meine Eltern nicht zuviel verdienen würden. Problem an der Geschichte ist das meine Eltern getrennt sind und wegen ihres Haushalts und meines Vaters neue Familie die er versorgen muss, kein Geld für mich übrig haben. Danke Vater-staat. Habe ich einen 400€ Job kann ich noch Hartz 4 beantragen, bin ich Azubi werden mir Steine in den Weg gelegt. Was soll ich den jetzt machen? Ich kann doch den Unterhalt nicht bei meinen Eltern einklagen. Kennt ihr nicht noch eine Lücke wie ich Widerspruch einlegen kann, oder wie man mich sonst unterstützen kann.

Ausbildung, BAB, Hartz IV, Kindesunterhalt, unterhaltsrecht, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe
Tochter hat Ausbildung verloren, wer zahlt Unterhalt?

Hallo,

meine Tochter hat in der 11. Klasse das Gymnasium verlassen, da sie der Meinung war, sie schafft es nicht. Danach war sie 1 Jahr zu Hause und hat sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen. Wir rieten ihr dazu eine Ausbildung zu machen, die sie dann auch anfing. Sie ging 2 Jahre auf die Hauswirtschaftsschule. Den Abschluss hat sie nicht geschafft nur den theoretischen Teil für ihr Fachabitur, der praktische Teil fehlt ihr aber dazu. Danach war wieder faulenzen angesagt. Darum rieten wir ihr, sich eine Ausbildung zu suchen, was dann mehr oder weniger durch uns geschah. Sie fand aber eine gute Ausbildung als Altenpflegerin, aus der sie nach 5,5 Monaten aber gekündigt wurde. Auf Anraten ihrer Psychologin sollte sie mit dem Lehrer sprechen, dass sie demnächst länger in die psychiatrische Tagesklinik muss. Nachdem sie dies getan hatte, wurde ihr am gleichen Tag in der Probezeit gekündigt (was noch fraglich ist, weil Probezeit in der Ausbildung wohl nur 4 Monate ist, wir haben vorsorglich Widerspruch eingelegt). Nun wohnt sie in einer Wohnung, hat viele Schulden und psychische Probleme. Wir haben ihr angeboten, dass sie wieder bei uns einzieht, und wir sie unterstützen, wo es geht. Aber die Schulden können und wollen wir nicht übernehmen.

Weiß jemand, inwieweit wir hier offiziell noch unterhaltspflichtig sind? Der Mietvertrag läuft noch 2,5 Monate, danach haben wir gekündigt. Leider stehe ich auch als Bürge drin.

Ich wäre über Infos sehr dankbar.

Kindesunterhalt, unterhalt
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt
Streit um Unterhalt und Kindergeld, was kann ich tun?

Moin Moin,

ich bin 18 Jahre alt, bald 19 und gehe noch auf ein Gymnasium. Ich möchte jedoch im Sommer ausziehen, um dann ein FSJ zu beginnen (etwa 1 std vom Wohnort entfernt), wodurch ich meine Fachhochschulreife erreiche.

Mein Mutter ist arbeitslos.

Mein Vater arbeitet im Finanzamt als Steueroberinspektor und verdient etwa 4000€ im Monat. Allerdings ist er auch sehr hoch verschuldet (250.000) und zahlt monatlich Kredite ab, er meint, er würde jeden Monat mehr ins Minus gehen.

Dennoch sind meine Eltern ja unterhaltspflichtig. In dem FSJ werde ich etwa 650€ verdienen, das wird zum Leben aber trotzdem sehr knapp.

Wir sind 4 Kinder, 2 ausgezogen (einer Ausbildung, einer Studium) und 2 wohnen noch zuhause. Mein Bruder (Ausbildung) erhält sein Kindergeld selbst, meine Schwester (duales Studium) nicht, mein Vater behält dieses.

Mein Vater weigert sich, mir etwas zu zahlen, wenn ich ausziehe, bzw. meint, er könnte es nicht. Ich habe ihm dann gesagt (ich weiß nicht genau wieviel Unterhalt ich bekommen würde, aber sicher mehr als Kindergeld), dass er mir zumindest das Kindergeld auszahlen kann (220€). Das möchte er jedoch nicht. Habe ihn auf den Abzweigungsantrag hingewiesen, darauf meinte er, dass er durch Vorlegen seiner Schulden davon befreit würde und mir nichts zahlen müsste.

Stimmt das? Und was kann ich ansonsten tun?

Vielen Dank im Voraus für Antworten. :)

Geld, Familie, Kindergeld, Kindesunterhalt, unterhalt