Bringt ein Einspruch, wenn dir die Polizei dicht auffährt?

Guten Abend.

Ich habe erst im April mein Führerschein gemacht. Bin daher noch in der Probezeit und auch sehr unsicher.

Gestern bin ich mit einer Freundin nach Düsseldorf per Zug gefahren. Normal dauert die Strecke 1 Stunde. Aber wegen irgendwelchen Gründen auch immer, mussten wir viel warten und viel Umsteigen. Und sind nach 3 Stunden endlich an der Ziel Haltestelle angekommen. Ich war mit dem Auto weil ich in einer anderen Stadt wohne, wo wir aber kein Bahnhof haben.

Es gibt eine Kreuzung auf meinem Heimweg die zu eine Brücke führt. Der weg nach der Ampel ist aber sehr verwirrend. Weil es erst heißt 70kmh dann plötzlich 50kmh. Kurz vor der Brücke wieder 70kmh auf der Brücke 50kmh. Bei Berg ab wieder 70kmh und unten angekommen wieder 50kmh.

Ich fahr also wie immer so zwischen 55-65kmh weil man in denn kurzen Abständen, weder beschleunigen noch vernünftig Bremsen kann. An der Kreuzung war noch ein zweites Auto was halten musste. An beginn der Brücke ist plötzlich das Auto sehr schnell hinter mir. Was mit der Geschwindigkeit garnicht sein dürfte. Und es fährt aufeinmal sehr dicht auf. Auch da es schon recht spät ist weder ich schon teils von den blau/weißen Scheinwerfer geblendet. Ich versah daher teils das Tacho und war oben an der Brücke schon über +75kmh.

Natürlich wurde ich immer nervöser. Und war recht froh als ich die Abbildung richtung zuhause sah. Also biege ich ab und das Auto hinter mir bigt mit ab. Plötzlich erscheint über es "STOP". Toll, nach 3 Stunden Zug, jetzt noch Polizei. Ich halte an und die nehmen meine Daten auf. Fragen nur nach Alkohol und Drogen was ich zum Glück beides nicht tue und fuhren dann weg.

Jetzt weiß ich nicht mal für was ich Ärger bekomme. Die haben nichts gesagt. Weil wenn die mich schon an denn 50er Stellen gemessen haben mit 60-70kmh kann das schon mies für mich enden. Wie gesagt man kann echt schlecht beschleunigen und Bremsen weil die schildern nah hintereinander kommen.

Aber jetzt zu meiner Frage. Ich hatte gesehen das man Einspruch erheben könnte. Wenn ich die Tage ein Breif bekomme, dass ich ein Nachholseminar machen muss oder sogar ein Punkt bekomme. Würde es was bringen einzuklagen das die mich geblendet haben und sehr dich waren? Oder würde das ins leere laufen? Wenn es nur Bußgeld oder Verlängerung der Probezeit ist, hätte ich damit kein Problem. Ich seh selber ein das ich ein Fehler gemacht habe. Trotzdem dürfen Polizisten so was doch nicht machen?! Hätte ich Bremsen müssen, hätten die locker mein kleinen Twingo mit deren großen Mercedes über die Brücke ins Wasser geschleudert.

Auto, Polizei, Verkehr, VERKEHRSRECHT, Einspruch, Probezeit, polizeikontrolle
falsche Beschuldigung der Fahrerflucht?

Ich habe einen "Äußerungsbogen Zeugin/Zeuge" von der Polizei erhalten, dass ich beim Einparken ein Auto beschädigt habe und mir Fahrerflucht vorgeworfen wurde. 

Ich war mir nämlich zu 100 % sicher, dass dies nicht geschehen würde. Daher habe ich bei der einmaligen kostenlosen Beratung durch einen Anwalt die Option angekreuzt,

"ich möchte mich zur Sache äußern und mache zur Fahrerin/zum Fahrer zur Tatzeit folgende Angaben

und im Kommentarfeld schrieb ich, "Ich kann an den Einparkvorgang erinnern, dass ich dort geparkt habe. Unfall hat nicht statt gefunden. Ich habe nichts beschädigt. Zudem hat mein Auto kenen Schaden."

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Titel "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" mit dem Bemerkung:

"Bitte schildern Sie mir den Unfallhergang noch einmal ausführlich aus Ihrer Sicht und senden mir die ausgefüllten Unterlagen im beiliegenden Rückumschlag zurück.

Außerdem gibt es folgende Optionen, die ich ankreuzen kann:

  1. Ich möchte mich äußern.
  2. Ich gebe die Straftat zu.
  3. Ich gebe die Straftat nicht zu.
  4. Ich möchte von der Polizei vernommen werden.
  5. Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
  6. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße bin ich einverstanden.
  7. Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
  8. Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polilzei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.

Ich möchte Folgendes tun, bitte schlagen Sie mir vor, ob ich richtig liege: 

Schreiben Sie das gleiche Argument, das ich zuvor geschrieben habe, d.h. "Ich kann den Einparkvorgang erinnern,....." and check mark the option 

"ich gebe die Straftat nicht zu."

Hinweis: Ich möchte nicht zum Anwalt gehen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Strafrecht, VERKEHRSRECHT, Fahrerflucht
Skandalöser Bußgeldbescheid aus den Niederlanden

Hallo zusammen, Heute habe ich aus Holland eine Mahnung erhalten. Ich sei im Juni diesen Jahres 14km/h zu schnell gefahren! Ich bin zwar ein junger, aber ein sehr vorbildlicher Fahrer und war zum ersten mal in Holland mit dem eigenen Auto. Auf der Straße auf der ich geblitzt wurde (N61 in der Nähe von Biervliet, Gemeinde Terneuzen, falls das jemanden etwas sagt) war soweit ich weiß 100 erlaubt und ich bin die besagten 14km/h zu schnell gefahren. Die Strafe sehe ich vollkommen ein, bin auch bereit zu bezahlen jedoch ist den Behörden ein "Fehler" unterlaufen der meines Erachtens pure Abzocke ist! In der Mahnung steht dies sei der zweite Bußgeldbescheid, da ich auf den ersten nicht reagiert habe und nun soll ich statt 66 euro 88,5 euro zahlen. Fakt ist jedoch: Ich habe den ersten Bescheid nie erhalten! Mir wurde jetzt erst der Erste (der laut den Holländern der Zweite ist) geschickt und der ist um 16 euro teurer als die eigentliche Strafe, weil ich wie gesagt angeblich nicht gezahlt hätte. (88 euro statt 66 sind es jetzt) Problem ist, ich habe bis zum 9.12. Zeit den Betrag zu überweisen (Eine deutsche Überweisung ist sogar hinten drangetackert!) sonst droht mir wieder eine Erhöhung auf 129 Euro! Wäre das Bußgeld bei 66 Euro geblieben würde ich sofort zahlen, aber so nicht. Frage: Wie verfahre ich jetzt am besten? Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.

Niederlande, VERKEHRSRECHT, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Blitzer

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