Ich muss knapp 150 euro fürs Falschparken zahlen?


22.04.2024, 20:47

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Snooopy155  23.04.2024, 10:16

Reichen Dir diese Antworten nicht? Dann bist Du selbst schuld, denn in den Antworten steht klar, daß es sich um eine betrügeriche Abzocke handelt.

Bockwurst1567 
Fragesteller
 23.04.2024, 23:53

Doch, ich finde alle Antworten hier hilfreich und ich habe mit schon einen Termin bei einer Rechtsberatung gebucht. Mal schauen, was daraus wird.

3 Antworten

soll der "Melder" doch eine Anzeige machen, dann heb mal den Brief schön auf, für mich hört sich das sehr komisch an, wenn du eine Einfahrt blockierst, dann ruft man als Betroffener das Ordnungsamt, wenn die der Meinung sind das du die Einfahrt anderer Fahrzeuge behinderst oder sogar unmöglich machst, dann fordern sie einen Abschleppdienst an der das Hindernis (dein Fahrzeug) entfernt.
Der "Melder" hat überhaupt nichts zu fordern , mit welchen Recht will er 40 € ?,das hört sich nach Erpressung an.

und was für eine Firma will 100 € ?
wenn du auf öffentlichen Grund stehst und falsch parkst, dann hat nicht irgendeine Firma dir eine Strafe zu schicken, sondern nur eine Behörde, entweder das Ordnungsamt oder die Bußgeldstelle im Auftrag der Polizei.
private Firmen können im Auftrag eines Eigentümers Parkplätze kontrollieren, aber keinen öffentlichen Verkehrsraum.

Bockwurst1567 
Fragesteller
 22.04.2024, 17:56

Die 100 Euro ergeben sich durch die halterermittlung und irgendwelche telekommunikation und noch ein anderes Zeug, aber ja, ich stand auf einer öffentlichen Straße. Finde ich sehr lächerlich und stimme dir zu, wenn er nicht rein oder rausfahren könnte, wieso hat er dann keinen abschlepper bestellt? Was kann ich jetzt machen?

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Schubert610  22.04.2024, 18:08
@Bockwurst1567

an deiner Stelle würde ich noch nicht auf das Schreiben reagieren, dann warte ab was weiter passiert, kommen Mahnungen passiert dir immer noch nichts, erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, dann mußt du Wiederspruch einlegen, dann muß die Gegenseite beweisen das sie im Recht sind und das Geld verlangen kann.
Du schreibst selbst das du auf öffentlichen Grund gestanden hast, dann ist wie ich schon geschrieben habe die Stadt und somit das Ordnungsamt/Polizei für Falschparker zuständig und nicht irgendeine private Firma die für einen Haus oder Grundstückseigentümer handelt.

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FrauEichhorn  22.04.2024, 19:50
@Bockwurst1567

Auf öffentlichem Grund darf keine Firma "Ordnungsamt light" spielen. Die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine hoheitliche Aufgabe. Da hätte der Melder Ordnungsamt oder Polizei rufen müssen.

Anders verhält es sich auf Privatparkflächen (Supermarkt, Parkcontrol und Konsorten). Das erübrigt sich aber, da du ja im öffentlichen Raum gestanden hast.

Sicherlich würde es das zuständige Ordnungsamt dort auch interessieren, wer in ihrem Zuständigkeitsbereich Hilfssherrif spielt. Was sagen die denn dazu? Hast du die Firma mal gegoogled?

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Schubert610  22.04.2024, 21:06
@Bockwurst1567

Das ist ein Inkasso Unternehmen, ich frage mich was haben die mit falsch parken zu tun.
Das stinkt gewaltig zum Himmel.

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Bockwurst1567 
Fragesteller
 23.04.2024, 23:54
@Schubert610

Ich habe mir einen Termin bei einer Rechtsberatung gebucht. Mal schauen, was ich dann noch machen könnte. Danke

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Die 100 Euro ergeben sich durch die halterermittlung und irgendwelche telekommunikation

Beides mehr als unzulässig.
Davon ab muss KLAR ersichtlich sein wofür genau (jeder Posten einzeln) man was geltend macht. Und dann muss auch noch das ganze BEWEISEN dass die Kosten entstanden sind.

Die Halterabfrage kostet in Deutschland nur 5,10 € beim KBA.

Und 40 € an den Auftraggeber und 100 € an P&C, ist erst recht unzulässig.
Davon ab ist hier der Brief voll mit Nötigung, ein Straftatbestand.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.
Bockwurst1567 
Fragesteller
 25.04.2024, 19:32

Vielen Dank. Ich werde dann einen Widerspruch einlegen und ich bringe den Brief an sie persönlich mit einer Video Aufnahme als Beweis. Deren Büro ist nur ein paar Kilometer von mir entfernt.

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Diese Gebühren kann sich besagte Firma an den Hut stecken . Du hättest nur dann etwas zu zahlen, wenn ein Abschlepper beauftragt worden wäre, der dann das Fahrzeug abgeschleppt bzw. versetzt hätte.

Und der Grundstückseigentümer hat schon gleich gar keinen "Bußgeldanspruch".

Ansonsten setze besagtes Schreiben mal anonymisiert hier ein. Welcher "Branche" gehört der Anspruchsteller an?

Bockwurst1567 
Fragesteller
 22.04.2024, 20:47

Ich hab das Bild hochgeladen

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wilees  22.04.2024, 21:36
@Bockwurst1567

Kernpunkt ist : Du hast auf öffentlichem Grund geparkt und nicht auf Privatgrundstück .

Zudem wäre dafür meines Erachtens das Ordnungsamt und kein Privatunternehmen wie Park- & Collect zuständig. ( die kassieren üblicherweise bei Kundenparkplätzen - Supermärkte / Discounter ab. Nur diesbezüglich sind sie dann auch verpflichtet eindeutige Schilder aufzustellen, die die Parkplatznutzer darauf hinweisen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/park-und-collect-abzocke-oder-wirksames-mittel-gegen-falschparker-209808.html

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Eifelia  23.04.2024, 08:49
@wilees

Im Brief steht allerdings, dass es sich um eine private Parkfläche handelt - das sollte man dann wohl mal klären.

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Eifelia  23.04.2024, 08:53
@Eifelia

(Und natürlich auch, ob es sich insgesamt um ein Fake handelt - Kontonummer mal geprüft?)

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Andri123  23.04.2024, 11:12
@Eifelia

Er stand auf öffentlicher Strasse vor einer privaten Garagenausfahrt. Im link von wfwbinder ist das Procedere gut erklärt.

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Eifelia  23.04.2024, 15:37
@Andri123

Ja - das sagt der FS und ich zweifle das auch nicht grundsätzlich an - ich wollte nur darauf hinweisen, dass im nachträglich hinzugefügten Schreiben steht

"Unser Mandant ist Besitzer einer privaten Parkfläche".

Ich (!) würde in diesem Fall dort noch mal nachsehen, ob ich was übersehen habe - aber das muss der FS doch nicht tun, wenn er/sie sich ganz sicher ist.

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Bockwurst1567 
Fragesteller
 23.04.2024, 23:57
@Eifelia

Ich habe mir heute nochmal den Ort angesehen, da steht nur Ein und Ausfahrt freihalten, sonst abschleppen.... da war aber weder eine Kennzeichnung von einer privaten Fläche noch ein Schild.

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