Bringt ein Einspruch, wenn dir die Polizei dicht auffährt?

3 Antworten

"er weg nach der Ampel ist aber sehr verwirrend. Weil es erst heißt 70kmh dann plötzlich 50kmh. Kurz vor der Brücke wieder 70kmh auf der Brücke 50kmh. Bei Berg ab wieder 70kmh und unten angekommen wieder 50kmh."

Und was genau ist daran 'verwirrend'?

"Ich fahr also wie immer so zwischen 55-65kmh weil man in denn kurzen Abständen, weder beschleunigen noch vernünftig Bremsen kann."

Natürlich kann man das. Wenn Du das bei einer Verkehrskontrolle so erzählst, bedeutet das, dass Du vorsätzlich zu schnell fährst.

"Auch da es schon recht spät ist weder ich schon teils von den blau/weißen Scheinwerfer geblendet"

Das ist halt so, wenn man eine Steigung herauffährt. Beim nächsten Mal verwende die Abblendfuktion des Rückspiegels.

Tu dir einen Gefallen und übe, übe, übe. Dein Führerschein ist bereits ein halbes Jahr alt und Du bist deiner eigenen Beschreibung nach sehr unsicher - das führt ja gern mal dazu, dass der Fahranfänger das Fahren vermeidet, das ist aber genau die falsche Strategie. Fahr diese Strecke mit der Brücke sonntags hin und her, hin und her, dann wirst Du sehen, dass man das kann.

"Ich fahr also wie immer so zwischen 55-65kmh weil man in denn kurzen Abständen, weder beschleunigen noch vernünftig Bremsen kann."

Ich lache mich weg .....

Klar kann und muss man die Geschwindigkeit dennoch einhalten!

Und im Zweifel fährt man dann langsamer aber nicht zu schnell! 😜😁😎

Sorry, hört sich für mich nach Ausrede an!

"Würde es was bringen einzuklagen das die mich geblendet haben und sehr dich waren?"

Und wie möchtest Du das beweisen???

Meine Meinung:

Da kommt nichts, denn dann hätte man dir dieses schon direkt vor Ort vorgeworfen!