Urkundenfälschung Ja oder nein?
Ich habe ein 6.jahre entstempeltes Motorrad Kennzeichen mit einer im Internet kopierten Zulassungsplakette versehen .
Ich hatte dies im Rucksack im Zug und war auf dem Weg nach Österreich.
Bei einer Polizeikontrolle im Zug nahm man mir das Kennzeichen weg und jetzt klagt man mich wegen §22a an.
Es ist kein Euro Kennzeichen, sondern noch das alte.
Es war für den Partiraum gedacht.
Was meint ihr jetzt ???
Es war nicht an einem Fahrzeug.
Was ist mit : Kennzeichen wird erst eine Urkunde nach anbringen am Fahrzeug ?
Zusammengesetzte Urkunde???
2 Antworten
Du wirst doch gar nicht wegen einer Urkundenfälschung angezeigt?! Diese verneint der BGH in änlichen Fällen eher. Jedoch ist der 22a StVG ganz klar einschlägig.
Ich meine, dass ich die Story mit dem Partyraum auch nicht glauben würde - wozu braucht man in einem Partyraum ein Kennzeichen mit Plakette?