Beruffschulpflicht nicht eingehalten. Droht nun ein Bußgeld?

Hey, vor kurzem habe ich einen netten Brief vom Landratsamt erhalten in dem so viel steht, dass mir ein Bußgeld droht, da von mir vermutet wird, dass ich meine Berufsschulpflicht nicht erfülle. Auf dem Schreiben steht ebenfalls nicht drauf an welchen Tagen ich meine Berufsschulpflicht nicht erfüllt habe.

(Nun kurze Info zu mir selbst:

Ich bin zurzeit 16 und habe im Sommer letzten Jahres meine mittlere Reife absolviert. Ansässig bin ich Baden-Württemberg.)

Die Berufsschulpflicht beginnt hier in Baden-Württemberg ab dem 12. September und meine Ausbildung begann ich am 19. September. Der Vertrag wurde Bereits vor dem 12. September unterschrieben, somit mache ich mir dahingehend keine Sorgen, dass ich dafür belangt werde.

Nun jetzt kommt der Teil, bei dem ich einen Rat benötige:

Am 9. Dezember habe ich meinen Vertrag bei der Firma A gekündigt, noch während der Probezeit. Natürlich kündige ich keine Stelle ohne eine andere im Hinterkopf zu haben, was auch zutraf.

Was mein Fehler war, war dass ich nicht dort schon einen Vertrag unterschrieben hatte. Was nämlich nun folgte war, dass die Firma B es nicht auf die Reihe gekriegt hat, mir rechtzeitig einen Vertrag zur Verfügung zu stellen.

Nochmal um es klarer darzustellen: Die Stelle zugesichert wurde mir bei einem persönlichem Gespräch bereits im Oktober.

Also saß ich nun ohne Ausbildung oder sonstiges daheim und habe abgewartet, dass ich etwas tut. Dann gab's noch eine Geschichte mit dem Arbeitsamt, wo ich noch Sachen beantragen musste etc etc (will keiner wissen).

Das ganze ziehte sich dann bis zum 15. Februar. Ab da hatte ich die Stelle antreten können und besuchte regelmäßig eine Berufsschule.

Defacto habe ich in dem Zeitraum vom 9. Dezember bis zum 15. Februar keine Berufsschule besucht.

Das was ich mich jetzt frage ist: Brauche ich mit einem Bußgeld zu rechnen?

Die Stelle wurde mir schließlich schon zugesichert und die Verzögerung ergab sich nicht durch meine Hand, sondern durch die Unfähigkeit der Firma B.

Ausbildung, Bußgeld, Minderjährig, Berufsschule
Komplizierte Situation wegen vergessener Angaben in der Steuererklärung ohne Gewerbeanmeldung?

Hallo,

Ich bin seit 2019 Student und verdiene seit dem Jahr 2018 regelmäßig etwa 300 EUR im Monat mit der australischen Onlineplattform Appen (Crowdsourcing-Tätigkeiten: Werbeanzeigen bewerten etc). Da ich zurzeit meine Steuererklärung für 2019 mache, ist mir aufgefallen, dass ich (leider viel zu spät) die Einnahmen aus dieser Quelle (2018 ca. 1070 EUR) nicht in der Steuerklärung für 2018 angegeben habe, da ich es bisher leider versäumt habe, mich genauer über die Versteuerung dieser Einkünfte zu informieren. Darüber hinaus habe ich 2018 etwa 300 EUR aus Privatverkäufen auf Ebay und Momox erzielt und insgesamt 355 EUR an Cashback und Gutschriften von Banken erhalten.

Somit habe ich insgesamt etwa 1740 EUR an Einkünften unwissentlich nicht angegeben. Die knapp 7000 EUR, die ich durch eine Aushilfstätigkeit in dem Jahr 2018 verdient habe, habe ich regulär entsprechend der Lohnsteuerbescheinigungen angegeben und auch die jeweilige Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Da ich nun nach Verrechnung des 1000 EUR Pauschbetrages für Arbeitnehmer insgesamt mit mit meinen Einkünften für 2018 noch unter dem Freibetrag von 9000 EUR liege, stellt sich mir die Frage, ob eine Selbstanzeige beim Finanzamt damit ratsam ist, da mir leider ebenfalls die Pflicht zur Rechungstellung unbekannt war. Ich habe lediglich Auszüge vom PayPal- und anderen Bankkonten. Wird das ausreichen oder wird das Finanzamt dann eine Schätzung vornehmen, insbesondere weil mir bis zuletzt nicht bewusst war, dass ich für diese Tätigkeit ein Gewerbe hätte anmelden müssen, was ich bisher leider ebenfalls versäumt habe.

Darüber hinaus habe ich über den gesamten Zeitraum hinweg keine Rechnungen ausgestellt, sondern habe meine Arbeitszeiten teilweise im Onlineportal von Appen erfasst und bin mir deshalb auch bezüglich einer eventuellen Scheinselbständigkeit sehr unsicher oder ob für die nicht ausgestellten Rechnungen dann auch Bußgelder fällig werden.

Da ich nun eingesehen habe, dass das Ganze höchstwahrscheinlich unter Scheinselbständigkeit läuft, ich mich im Vorfeld viel besser informieren hätte müssen und ich deswegen auf jeden Fall diese Tätigkeit beenden will, hoffe ich, dass mir hier jemand Tipps oder Hinweise zum weiteren Vorgehen geben kann und mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss.

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzungen.

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Skandalöser Bußgeldbescheid aus den Niederlanden

Hallo zusammen, Heute habe ich aus Holland eine Mahnung erhalten. Ich sei im Juni diesen Jahres 14km/h zu schnell gefahren! Ich bin zwar ein junger, aber ein sehr vorbildlicher Fahrer und war zum ersten mal in Holland mit dem eigenen Auto. Auf der Straße auf der ich geblitzt wurde (N61 in der Nähe von Biervliet, Gemeinde Terneuzen, falls das jemanden etwas sagt) war soweit ich weiß 100 erlaubt und ich bin die besagten 14km/h zu schnell gefahren. Die Strafe sehe ich vollkommen ein, bin auch bereit zu bezahlen jedoch ist den Behörden ein "Fehler" unterlaufen der meines Erachtens pure Abzocke ist! In der Mahnung steht dies sei der zweite Bußgeldbescheid, da ich auf den ersten nicht reagiert habe und nun soll ich statt 66 euro 88,5 euro zahlen. Fakt ist jedoch: Ich habe den ersten Bescheid nie erhalten! Mir wurde jetzt erst der Erste (der laut den Holländern der Zweite ist) geschickt und der ist um 16 euro teurer als die eigentliche Strafe, weil ich wie gesagt angeblich nicht gezahlt hätte. (88 euro statt 66 sind es jetzt) Problem ist, ich habe bis zum 9.12. Zeit den Betrag zu überweisen (Eine deutsche Überweisung ist sogar hinten drangetackert!) sonst droht mir wieder eine Erhöhung auf 129 Euro! Wäre das Bußgeld bei 66 Euro geblieben würde ich sofort zahlen, aber so nicht. Frage: Wie verfahre ich jetzt am besten? Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.

Niederlande, VERKEHRSRECHT, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Blitzer

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