Trennung der Möbel?

Hallo

Ich habe mich vor einigen Wochen von meiner Partnerin getrennt (nicht verheiratet, 2 Jahre zusammengewohnt) und wir wohnen noch zusammen. Sie hat bereits eine neue Wohnung gefunden und möchte fast nichts von den 2 Jahre alten Möbeln behalten. (Warenwert damals ca. 4200€) Wir hatten alles 50/50 bezahlt.
Nun habe ich ihr einen Betrag von gut 1800€ angeboten für die 2 Jahre alten Möbel. Fand ich fair für Abnutzung und Zeitwert.
Ich habe das Angebot mehrere Tage auf Tisch zum gegenzeichnen liegen lassen.
Sie ist aber nicht einverstanden und möchte überall genau die Hälfte.

Ich fühle mich mit der Aussage etwas vor den Kopf gestossen, da ich dachte es sein ein gutes Angebot.
Ich muss dazu sagen meine Ex ist kein Mauerblümchen und ich habe psychisch sehr unter ihr gelitten die Zeit. Aktionen wie an diesem Weihnachten als mir verboten hat das mich meine Eltern in auch meiner Wohnung besuchen wollen hat sie mir verboten mit dem Grund wir sind getrennt. (sie wohnen 900km entfernt und wir sehen uns nur 1x im Jahr)

Wie auch immer, ich fühle mich etwas verarscht da sie diese Summe nicht annehmen will.

Alle Rechnungen liegen mit meinem Namen schriftlich vor. Ich habe keinen Auszug oder sonst einen Beleg welcher nachweisen könnte das sie mir die Hälfte gegeben hat. War einfach immer Bar so nebenbei.

Ich sagte ihr ich möchte die Belege das sie an der Zahlung teilgenommen hat.

Sie ist jetzt sehr sauer und beginnt alle Möbel billig zu inserieren. Ich sagte dann muss ich eine Anzeige machen denn die Ware gehört nachweislich nicht ihr und wenn 50/50 wäre dürfte sie das auch nicht einfach oder?

Welche Rechte habe ich und welche hat sie? Dachte mein Angebot sei ok aber wenn sie die Sachen einfach inserieren will beharre ich auch auf den Belegen.

Wie seht ihr das?

Sorry für den vielen Text.

Rechte, Trennung
Unverheiratetes Paar: Eigentumsanteil des Partners an gemeinsamer Immobilie abkaufen?

Vor 8 Jahren haben mein Lebensgefährte und ich eine gemeinsame Immobilie zur Eigennutzung erworben, im Grundbuch stehen wir beide mit gleichen Anteilen. Nun steht die Trennung bevor und wir sind uns einig dass ich die Wohnung übernehme, also seinen Eigentumsanteil abkaufen werde. Wir haben zu gleichen Teilen Eigenkapital miteingebracht und auch die Finanzierungsraten sowie Sondertilgungen jeweils zu gleichen Teilen erbracht. Die Finanzierung bestand aus 2 Darlehen, von dem eines bereits vollständig getilgt ist, das andere wird aktuell noch bedient und würde, Zustimmung der Bank vorausgesetzt, künftig von mir alleine übernommen werden.

Zum einfachen rechnen hier die Eckdaten, gerundet:

Kaufpreis 200.000,-

Kreditrestschuld 60.000,-

Im Streitfall wäre ja der Verkehrswert, also der aktuell zu erzielende Verkaufspreis abzüglich noch offener Restschuld relevant. Sein Anliegen ist jedoch nur, jeden Euro wiederzubekommen, den er in den Kauf und die Finanzierung gesteckt hat, inkl. Kaufnebenkosten wären das bis dato ca. 75.000,-

Ich verzichte auf die Möglichkeit, rückwirkend für die letzten 8 Jahre Miete vom ihm einzufordern, im Gegenzug berücksichtigen wir aber auch den Wertzuwachs der Immobilie seit Kaufdatum nicht. Den ich konservativ auf 250.000-275.000 schätzen würde.

Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:

-         Ist unsere Herangehensweise „vernünftig“? (ich weiß dass das eine sehr subjektive Einschätzung erfordert, mich interessiert es jedoch einfach auch dahingehend ob wir etwas entscheidendes, finanzielles außer Acht lassen. Mir ist z.B. bewusst dass ich erneut Kaufnebenkosten für seinen Anteil aufbringen muss (da unverheiratet).

-         Liegt es -sofern Einigkeit besteht- komplett in unserer Entscheidung, welchen Betrag wir festsetzen, und teilen wir diesen dann schlicht und einfach dem Notar mit?

-         Welche Dinge gilt es noch zu berücksichtigen oder zu beachten? (evtl. auch steuerlich?)

 

 Danke fürs Lesen bis hierher und vielen Dank im Vorfeld für alle Antworten/Tipps/Hinweise.

Liebe Grüße,

Sabine

Finanzierung, Immobilien, notar, Trennung, Auszahlung
Wer bekommt die Wohnung?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: mein noch Ehemann und ich sind seit über 2 Monaten getrennt und seither lebe ich vorübergehend bei meinen Eltern (diese wohnen aber nicht in der selben Stadt). Die Wohnung meiner Eltern lag viel zu klein. Da ich auch noch ein 3 Jähriges Kind habe ist es ziemlich schwer für mich ohne Auto den Kleinen morgens in den Kindergarten zu bringen.

Letzte Woche kam tatsächlich die Polizei zu uns nach Hause, weil mein Ehemann sich nicht bereit erklärt die Wohnung zu verlassen und hat alles so dargestellt als hätte ich ihn attackiert. Ich bin aber die jenige mit den Hämatomen am Arm?! Einer von beiden mussten nun gehen. Die Polizei hat mich und mein 3 Jähriges Kind herausgebeten. Ich darf mich also meiner eigenen Wohnung nicht nähern bis zum 16.

das Problem der ganzen Sache ist natürlich, dass er sich schon im September aus dem Mietvertrag gestrichen hat und somit überhaupt kein Mieter mehr dieser Wohnung ist.

was ist denn jetzt nun richtig? Darf er dort leben oder nicht? Ich habe schließlich das Leben meines Sohnen umkrempeln müssen, da er dort seine ganzen Sachen hat und bei meinen Eltern kaum Spielzeug und auch noch ein viel zu kleines Zimmer, dass er mit mir teilen muss (8qm).

Arbeiten möchte er natürlich auch nicht, da er kein Unterhalt zahlen möchte.

das ganze ist natürlich unfair, da ich die ganze Wohnung selbst aufgebaut habe und aus meiner eigenen aufgebauten Wohnung soll?

ich war schon beim Anwalt aber das ganze kann natürlich dauern…

lg

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