Kaution nach Trennung?


13.09.2023, 21:32

weitere Infos um Missverständnisse zu vermeiden:

-wir haben die Kaution zu 50:50 an den Vermieter überwiesen (jeder von seinem Konto)

-der Mietvertrag wurde nach der Trennung geändert (ich habe gekündigt, er ist dadurch alleiniger Mieter geworden) dies wurde auch durch alle drei Parteien (ich, meinem ex-freund und dem Vermieter) schriftlich festgehalten. Kaution wurde hier nicht weiter besprochen da wir zu diesem Zeitpunkt noch im guten auseinander gegangen sind und ich meinem ex-freund leider geglaubt habe das er mich auszahlt.

-der Vermieter zahlt die hälfte der Kaution nicht an mich aus da dies Intern geregelt werden soll (das Geld liegt angeblich auf einem separaten Konto um kosten zu vermeiden und unnötiges hin und her gebuche zu vermeiden soll er mir das Geld auszahlen. Dies wurde ihm auch schriftlich mitgeteilt) so sagte es mir mein ehemaliger Vermieter

-es gibt keinerlei Reparatur oder Renovierungs arbeiten in der Wohnung bzw wurden alle bereits behoben bevor ich ausgezogen bin

-die Nebenkostenabrechnung bis zum Auszug ist bereits durch & von beiden Seiten bezahlt worden.

4 Antworten

Wenn bei der Vertragsaenderung (deiner Entlassung aus dem gemeinsamen Mietvertrag) nichts zur Kaution geregelt wurde, bleibt die einfach stehen und du hast gegenueber dem Vermieter keinen Anspruch auf Teilerstattung der Kaution. Wahrscheinlich hast du einen solchen Anspruch aber gegenueber deinem ehemaligen Mitmieter. Ihr muesst das also unter euch ausmachen, notfalls gerichtlich.

Ich denke, er hat Dir gegenüber eine Ausgleichspflicht gem. Par. 430 BGB.

Ich würde per Einwurfeinschreiben eine 14tägige Zahlungsfrist setzen und ankündigen, dass andernfalls ein Anwalt hinzugezogen wird, den er dann auch bezahlen darf.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiYuO75zamBAxXzReUKHQc7ANUQFnoECCoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.mietrecht.org%2Fmietkaution%2Fkautionsrueckzahlung-mehrere-mieter%2F&usg=AOvVaw0BIns90UwZ5rA_8O86b2dV&opi=89978449

Dann erkläre uns doch einmal wodurch Du meinst aus dem Mietvertrag ausgeschieden zu sein.

Durch den Auszug ja sicher nicht.

Durch eine Kündigung auch nicht. Gemeinsam abgeschlossene Verträge können nur gemeinsam gekündigt werden.

Also bist Du noch immer Mieter und haftest auch für Schäden. Das wiederum wird durch die Kaution abgesichert.

Du hast vor Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf Auszahlung der Kaution. Und danach ist der Vermieter Dein Ansprechpartner.

Andri123  13.09.2023, 20:25

Er "ist jetzt alleiniger Mieter".

Fragt sich erstmal, wohin sie die 50% der Kaution ursprünglich gezahlt hat. Das wurde ja nicht mitgeteilt.

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Privatier59  13.09.2023, 20:29
@Andri123

Ist er das, oder glaubt sie das?

Alleiniger Mieter könnte er nur durch gemeinsame Kündigung mit anschließendem Neuabschluss durch den Lebensgefährten geworden sein oder durch Änderungsantrag mit allen Beteiligten. In beiden Fällen wäre das mit der Kaution geregelt worden.

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1234565 
Fragesteller
 13.09.2023, 21:21
@Privatier59

Ist er, das glaube ich nicht nur.

die Kaution wurde damals von mir und von meinem ex Freund an den Vermieter gezahlt

ich bin offiziell aus dem Mietvertrag ausgestiegen. Dies wurde durch alle drei Parteien schrichtlich festgehalten.

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1234565 
Fragesteller
 13.09.2023, 21:18

Nach der Trennung haben wir dem Vermieter Bescheid gegeben das ich aus dem Mietvertrag aussteige / kündige und er alleiniger Mieter bleibt. Dieses wurde auch alles offiziell durch alle drei Parteien schriftlich festgehalten.

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Du solltest Dich offiziell aus dem Vertrag schreiben lassen , denn zahlt er nicht , haftest Du gesamtschuldnerisch

1234565 
Fragesteller
 13.09.2023, 21:19

Ich bin offiziell keine Mieterin mehr. Dieses wurde durch alle drei Parteien schriftlich festgehalten

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classica  14.09.2023, 08:46
@1234565

Dann wende Dich an den Vermieter wegen der Kaution

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