Muss Unterhaltsklage zurückgenommen werden, wenn Trennungsunterhalt gezahlt wird?

3 Antworten

Die Frage stellt sich doch in der Praxis nicht wirklich: Wenn er den Zahlungsanspruch anerkennt, dann hat er doch unmittelbar für die vergangene Zeit und den lfd. Zeitraum zu überweisen. Insofern sieht man doch umgehend, ob er die Zahlungen tatsächlich leistet. Insofern würde ich die Klage erst zurücknehmen, wenn der Unterhalt angewiesen wird, auf die eine Woche kommt es nun auch nicht mehr an. Zahlt er erst ab dem nächsten Ersten, ist die Klage eh nicht obsolet, da der rückständige Zeitraum "hereingeholt" werden muss, also die Klage aufrecht erhalten bleibt.

Die Klage würde ich aufrechterhalten.

Erstens schuldet der Ex-Ehemann Unterhalt für die Zeit, ab der das angemahnt wurde, plus laufenden Unterhalt. Das muss jetzt überwiesen werden, um die aktuell in Vezug befindlichen Zahlungen auszugleichen.

Dann geht es um die zukünftigen Zahlungen. Ich nehme mal an, dass der Gute Ex-Ehemann Beratung eingeholt hat und nun feststellen musste, daß Du einen Titel auf sein Gehalt bekommen kannst, um den Unterhalt pünktlich zu erhalten. Genau das solltest Du auch aufrechterhalten, da nur so die zukünftige Zahlung gewährleistet ist.

Sollte plötzlicher Sinneswandel und Einsicht einkehren, kann die Unterhaltsklage natürlich zurückgenommen werden. Die Freundin soll sich nicht durch kleine Mohrrüben verlocken lassen. Erst wenn der Braten im Ofen ist, kann man weiter über die Zukunft reden.

Auch wenn er zahlt, würde ich die Klage laufen lassen und, wie mir ein Freund erzählte, die Zahlung als Anerkenntnis gegenüber dem Gericht vorbringen, damit du schneller und sicherer ein Urteil bekommst.