Wiederholungstäter MPU?

Hallo zusammen,

Vorgeschichte :

Bei einer Drogenfahrt (Cannabis) erwischt worden. 19ng aktiv 121ng passiv.

Ich habe 12 Monate abstinz nachgewiesen und die MPU dann Erfolgreich bestanden.

Habe damit meinen Führerschein neu erteilt bekommen.

Nach einem halben Jahr wurde ich in der Bahn mit Cannabis erwischt. (keine Aussage gegeben zum konsum oder ob es Eigenbedarf war). Die Strafe kommt noch.

Ich habe gelesen das der Besitz zur einer mpu führen kann. Vorallem bin ich ja Wiederholungstäter in diesem Sinne.

Das heißt ich rechne mit einer 2. Mpu.

Wegen BTM.

Bei der ersten ging es ja um mein Trennungsvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr.

Kann jm. einschätzen was auf mich zukommt?

Ich habe zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht konsumiert und war nicht am Steuer, wie könnte meine mpu Fragestellung aussehen? (ob ich weiterhin Kontakt mit Cannabis habe, und dadurch nicht geeignet bin)?

Eine Haarprobe macht keinen Sinn weil ich wieder konsumiert habe. (ruhig bleiben, natürlich nicht im straßenverkehr). Ich besitze kein Fzg. Und habe mir gelegentlich am Wochenende einen geraucht. Seit der Kontrolle wieder Abstinenz.

Als Wiederholungstäter rechne ich stark mit der mpu. Aber im Endeffekt ist das neue vergehen ja der Besitz gewesen.

Wie lange muss ich abstinz nachweisen in so einem Fall. Oder muss ich überhaupt nachweise erbringen? Da ich ja nicht im straßenverkehr teilgenommen habe.

Weil wenn die Frist 2 Monate beträgt zur Abgabe der mpu , ich aber als Wiederholungstäter aufjedenfall 12 Monate abstinz nachweisen muss, kann ich mich auf das Jahr bus fahren einstellen.

Kann es sein das die Führerscheinstelle sagt ich darf garnicht mehr auto fahren?

Ich möchte mich bestmöglichst vorbereiten. Ich habe erneut einen Fehler gemacht und möchte diesen wieder bereinigen.

Weiß einer was das schlimmste sein kann in meinem Fall? Oder gibt es ähnliche Erfahrungen mit dem thema?

Danke schonmal im voraus und danke für die interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz

Straßenverkehr, MPU, Cannabis, strassenverkehrsrecht
Was ist die genaue Definition von jmd die Vorfahrt nehmen? Muss mit Beschleunigung gerechnet werden?

Ich habe mal eine Detail-Frage dazu was es egtl genau heißt jmd nicht zu behindern beim Abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße, muss man damit rechnen, dass die Autos beschleunigen oder reicht es sich zügig an die derzeitige Geschwindigkeit anpasst und auch der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann? Oder muss man warten bis weit und breit gar keiner mehr kommt bis man auffahren darf, denn die könnten ja beschleunigen?

Ich bin kürzlich angehupt worden obwohl ich mir sicher war der nächste Kommende war noch ziemlich weit weg und auch nicht sehr schnell, bin zügig abgebogen und habe beschleunigt, plötzlich klebt der mir im Heck und hupt. Ich könnte schwören der hat extra noch beschleunigt um mich dann anhupen zu können.

Und kennt jemand evtl einen Fall wie das bei einen Unfall gewertet würde wenn der auf der Vorfahrtsstraße dann hinten rein fährt?

in der StVO habe ich nur das gefunden:

„(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.“

Beinhaltet das auch, dass der Vorfahrt habende auch beschleunigen können muss?

Frage mich das auch bezüglich Sicherheitsabstand: Also zB hier im dichten, langsamen Stadtverkehr Frankfurt a. M. fädelt man sich üblicherweise auf die Hauptstraßen so zwischen den Autos in die kleinsten Lücken ein, dass man ihnen nicht gerade in die Seite fährt aber der Sicherheitsabstand wird da üblicherweise bei kaputt gemacht. Muss der dahinter halt mal vom Gas gehen. In dieser Weise fährt mir hier eigentlich andauernd einer vor den Latz in meinen Sicherheitsabstand, so dass ich bremsen muss, auch bei Spurwechseln auf der Autobahn, mein Freund meint immer wenn ich solchen auffahren würde wäre ich dann schuld. Aber wie genau ist das, kennt jemand da Urteile der Schuldverteilung? Mann soll ja selbst wenn man im Recht ist Rücksicht nehmen und Unfälle vermeiden.

Ich habe nur mal ein Urteil gefunden, wo die Auffahrende im Kreisel komplett alleine Schuld bekam, da die extra Gas gegeben hat um noch vor dem von rechts im Kreisel zu sein und ist dem dann rein gefahren. Obwohl die dann genau gleichzeitig oder sogar ne Millisekunde früher wie der langsamere Vordermann eingefahren ist, hat die Fahrerin wegen riskantem Verhalten sogar die Alleinschuld bekommen. Als der andere Einfahrende geschaut hat, war sie noch nicht im Kreisel und er konnte damit nicht rechnen, dass sie so schnell beschleunigt, in einen Kreisel sollte man sowieso langsam einfahren.

Ich frage mich ist das mit den Autos auf der Vorfahrtsstraße ähnlich?

Vielen Dank!

strassenverkehrsrecht

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