Habe einen Unfall in der Probezeit gemacht im Oktober. Bis jetzt immernoch keinen Brief erhalten?

1 Antwort

Ich habe eine schlechte und zwei gute Nachrichten für dich.

Die schlechte: Probezeitmaßnahmen können auch nach Ablauf der Probezeit noch anordnet werden (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG), wenn der Verstoß während der Probezeit begangen wurde.

Die erste gute Nachricht: Ein einfacher Parkunfall mit Sachschaden hat keine Probezeitrelevanz, sondern wird lediglich mit einem Verwarngeld i.H.v. 30 € geahndet (TBNR 101136; 1.5 BKat).

Die zweite gute Nachricht: Eine Verkehrsordnungswidrigkeit aus Oktober 2021 ist höchstwahrscheinlich inzwischen verjährt (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG). Dass die Verjährung ausreichend oft im Sinne des § 33 OWiG unterbrochen wurde, um den Eintritt der Verfolgungsverjährung zu verhindern, dürfte ausgesprochen unwahrscheinlich sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

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