50ccm Roller fährt 120?

2 Antworten

Ich vermute jetzt einfach mal dass du von Privat gekauft hast? Denn eigentlich wird das Modell mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h angegeben. Somit wäre davon ausgehen, dass der Vorbesitzer eine Entdrosselung vorgenommen hat, die nicht zulässig ist und von dir wieder zurückgebaut werden muss. Ob du was an dem Fahrzeug gemacht hast, oder der Vorbesitzer, ist egal. Du bist verantwortlich dafür, wenn du es im Straßenverkehr benutzt.

GForce 
Fragesteller
 22.04.2022, 05:43

Okay vielen Dank dir✌🏽

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FrauEichhorn  22.04.2022, 14:06
@GForce

wenn der Vorbesitzer entdrosselt hat und du aber einen normalen Roller wolltest mut normaler Zulassung im Straßenverkehr... und nicht davon ausgehen konntest, dass der Roller entdrosselt ist, hast du übrigens Ansprüche gegen den Verkäufer! Der soll zusehen, dass er den Roller zurücknimmt, wieder drosselt oder dir die Kosten erstattet dafür, dass du das jetzt einbauen lassen musst. Wenn er dir die Entdrosselung beim Kauf verschwiegen hat, spricht man von arglistiger Täuschung, du kannst dann den Kaufvertrag als ganzes anfechten

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  • Betriebserlaubnis erloschen
  • Versicherungsschutz erloschen
  • Wenn du nur einen AM-Führerschein hast: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mein Rat: Sieh zu, dass du den Roller wieder in einen verkehrstüchtigen Zustand versetzt und hole dir die Kosten von dem Verkäufer wieder.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
GForce 
Fragesteller
 22.04.2022, 05:44

Dachte ich mir schon wie sieht es wenn ich einen klasse b Führerschein besitze?

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Answer123  22.04.2022, 23:10
@GForce

Da B nicht die Klasse A1 oder höher einschließt, genügt eine Fahrerlaubnis der Klasse B nicht, § 21 StVG wäre also trotzdem erfüllt.

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