Fahrradfahrer abbiegen auf Fahrbahn. Vorfahrt genommen?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Vorfahrt genommen 50%
Kommt drauf an... 50%
Regelkonform Abgeborgeb 0%

4 Antworten

Vorfahrt genommen

Als Verkehrsteilnehmer habe ich mich bei Einfahrt in den Kreuzungsbereich so verhalten, dass ich die Verkehrslage überblicke und einschätzen kann. Gerade, wenn ich aus einer Straße komme die nicht vorfahrtsberechtigt ist, muss mit besonderer Sorgfalt in den Kreuzungsbereich eingefahren werden. Es gilt die gegenseitige Rücksichtsnahme aller Verkehrsteilnehmer aufeinander. Der Radfahrer hätte erkennen können und wissen müssen, dass er nicht vorfahrtsberechtigt ist.

Da du einen Paragraphen wolltest, das sind die Grundregeln im Straßenverkehr, §1 StVO.

§8 Abs. 2 StVO:

2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. 

§39 Abs. 2 noch zu Verkehrszeichen

Die Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus §49 Abs. 1 Nr. 8.

Die Gefährdung fängt meiner Meinung nach bereits schon hier an:

"Wenn ein Fahrradfahrer aus einer Vorfahrt gewähren Straße kommt und mit seiner Höchstgeschwindigkeit (also ohne zu bremsen) abbiegt ohne ein anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden."

Und aus meiner Sicht liegt hier ganz klar eine Vorfahrtsmissachtung vor:

"Die Nachfolgenden Autos aber Bremsen müssen nachdem der Fahrradfahrer das abbiegen beendet hat, da der Fahrradfahrer natürlich langsamer fährt als die Autos."

Denn wenn Fahrzeuge direkt nach dem Abbiegen abbremsen müssen, hätte der Fahrradfahrer anhalten müssen und erst dann fahren dürfen, wenn tatsächlich kein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug kommt!

FinnBuc 
Fragesteller
 14.06.2023, 15:28

Die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrradfahrers kann durchaus 10 km/H betragen. Daraus lässt sich so direkt keine Gefährdung ableiten. Kannst du die Aussage das der Fahrradfahrer hätte warten müssen irgendwie Belegen oder hast du dir das Ausgedacht?

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Alarm67  14.06.2023, 18:22
@FinnBuc

Bla bla bla!

Ich brauche und muss nichts belegen, meine Ausführungen wird jeder mit normalen Menschenverstand verstehen und bestätigen!

Na ja, außer Du halt!

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Alarm67  14.06.2023, 18:27
@FinnBuc

Und wenn Fahrzeuge, die vorfahrtsberechtigt sind, abbremen müssen, dann sagt das einem schon der normale Menschenverstand, dass man diesem Fahrzeug die Vorfahrt genommen hat.

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FinnBuc 
Fragesteller
 14.06.2023, 18:28
@Alarm67

Musst du natürlich nicht das ist ein freies Forum aber macht die Aussage für mich natürlich wenig glaubhaft. Kleine Nachfrage wenn es ja so einfach ist. Wie lange muss das Fahrrad denn auf der Straße gefahren sein das es nicht mehr als Vorfahrt genommen zählt. Wenn 500 m vor mir, in einer 30 Zone ein Fahrrad abbiegt und ich dann 60 sek später bremsen, muss hat er mir ja nicht die Vorfahrt genommen.

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FinnBuc 
Fragesteller
 14.06.2023, 18:52
@Alarm67

Sie müssen ja aber nur indirekt Bremsen weil das Fahrrad abgebogen ist, sondern hauptsächlich weil ein Fahrrad halt langsamer ist. Biegt ein Auto ab hat es nicht die Vorfahrt genommen wenn es schnell genug beschleunigt um in den Verkehrsfluss zu kommen. Ein Fahrrad kann das natürlich nicht.

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Schubert610  14.06.2023, 19:56
@FinnBuc

Hey Schlaumeier, warum stellst du denn hier eine Frage wenn du alles besser weißt?

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FinnBuc 
Fragesteller
 14.06.2023, 20:00
@Schubert610

Ich weiß die Antwort auf meine Frage nicht. Ich weiß nur das man es sich nicht so einfach machen kann, das wenn ein Auto Bremsen muss der Fahrradfahrer automatisch die Vorfahrt genommen hat. Über jede Begründete Antwort bin ich sehr dankbar.

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Eifelia  15.06.2023, 07:11
@FinnBuc

"Denn wenn Fahrzeuge direkt nach dem Abbiegen abbremsen müssen,"

"und ich dann 60 sek später bremsen muss"

Finde den Unterschied?

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Eifelia  15.06.2023, 07:16
@Eifelia

Außerdem ist die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrradfahrers ganz sicher nicht nur 10 km/h - da ist ja ein Jogger deutlich schneller - sondern eher 30 km/h, und wer mit einer solchen Geschwindigkeit abbiegt und danach nicht auf der Straße liegt, kann sich so gut wie unmöglich vorher vergewissern haben, dass keine vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge kommen.

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Das sind eigentlich verschiedene Fragen.

Als Erstes sollte der Fahrradfahrer mal den Test machen "wie suizidal bin ich?".

Dann den Bremsweg des Autos berechnen, wenn es von erlaubten 50 kmh (real 60 kmh) auf 10 kmh runterbremst.

Ich denke, darauf käme es an, z.B. im Versicherungsfall. Kann der Autofahrer im üblichen Rahmen normal abbremsen, um den Radfahrer nicht umzufahren, also Im üblichen Rahmen. Oder muss er eine abrupte Vollbremsung einlegen, aufgrund des Einscherens. Letzteres wäre m.E. eine Behinderung.

Kommt drauf an...

Als Fahrradfaher kannst du nicht schnell um die Kurve fahren und dann den fließenden Verkehr ausbremsen , in dem du plötzlich langsam fährst . Wenn der Fahrradfahrer mit dem Autoverkehr nicht mithalten kann , muss er äusserst rechts fahren um den fliessenden Verkehr nicht zu behindern .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Anonym1234469  02.07.2023, 10:31

Das ist schlichtweg falsch! Der Radfahrer darf und sollte sogar einen gewissen Abstand zum Fahrbahnrand einhalten, allein schon seiner eigenen Gesundheit zuliebe. Besonders, wo am rechten Fahrbahnrand Autos parken oder Parklücken sind, bist du als Radfahrer de facto verpflichtet, einen gewissen Abstand (ca. 1m) zu den parkenden Autos einzuhalten, da du sonst im Fall, dass jemand plötzlich seine Autotür ohne zu schauen aufreißt und es zum Unfall kommt, als Radfahrer eine erhebliche Mitschuld bekommen kannst, weil du zu wenig Abstand zum parkenden Auto gehalten hast, von den gesundheitlichen Folgen mal ganz abgesehen (so ein „Dooring-Unfall" kann für den Radfahrer durchaus tödlich ausgehen). Der fließende Verkehr wird übrigens immer gleichermaßen „behindert", da du als Autofahrer sowieso verpflichtet bist, einen Mindestabstand (1,5m Innerorts, 2m außerorts) beim Überholen von Radfahrern einzuhalten. Demnach darfst du in den meisten Fällen sowieso nur Überholen, wenn die Gegenspur oder 2.Spur (falls vorhanden) frei ist, egal ob der Radfahrer ganz rechts fährt oder nicht. Das „behindert" habe ich übrigens deswegen unter Anführungszeichen gesetzt, da der Radfahrer, wenn er auf der Fahrbahn fährt, den fließenden Verkehr nicht behindert, sondern Teil des fließenden Verkehrs ist.

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xenia798  02.07.2023, 20:47
@Anonym1234469

Ich fahre Fahrrad und Auto , wenn ich Fahrrad fahre , fahre ich rechts an der Fahrbahn , steht da ein Auto , strecke ich meine linke Hand raus um das parkende Auto zu umradeln . ( Nachts fahre ich kein Fahrrad ) . Der Autofahrer hinter mir sieht mich ja , und ich gebe immer frühzeitig Handzeichen . Also habe ich da was falsch verstanden an der Frage .

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