Straftat Freiheitsstrafe oder erneute bewährungsstrafe?

3 Antworten

 Er hatte eine schwierige Vergangenheit

wir hatten alle eine schwierige Kindheit, und wenn alle deswegen Kriminell geworden wären, hätten wir in Deutschland 60 Millionen Verbrecher.

aber zum Thema
wenn die jetzt verhandelte Straftat in Verbindung mit den ersten beiden Urteilen steht, dann kann er noch einmal auf Bewährung hoffen
wenn das eine ganz andere Straftat ist, dann sollte er schon mal seinen Koffer packen, dann geht es ab in die Villa Bau.

L30N13 
Fragesteller
 30.06.2023, 12:15

Damit wollte ich auch nur sagen das es ihm damals egal war das der Führerschein weg ist und er trotzdem gefahren ist. Also er wurde 3 mal erwischt und 2 von 3 Verhandlungen waren schon.

0

Worum geht es denn bei der "letzten" Gerichtsverhandlung ?

L30N13 
Fragesteller
 30.06.2023, 11:40

Auch fahren ohne fahrerlaubnis, fahren ohne amtliches Kennzeichen PKW und deswegen Steuerhinterziehung.

0

So leid es mir auch tut, wenn ich Richter wäre, ich würde ihn spätestens jetzt einbuchten!

1 Mal, OK, 2 Mal ohne Fahrerlaubnis fahren, mit Auge zudrücken auch OK mit der Bewährung, aber dann nochmals ohne gültige Fahrerlaubnis fahren, da hört dann aber auch irgendwann der Spaß auf!

Unbelehrbar würde ich als Richter sagen.

Und tschüss!