Straftat Freiheitsstrafe oder erneute bewährungsstrafe?
Mein Freund hat bei zwei Gerichtsverhandlungen einmal 4 Monate und einmal 9 Monate Bewährung auf 3 Jahre bekommen und jeweils Geldstrafen, es ging immer um fahren ohne fahrerlaubnis und/oder fahren eines fahrzeugs ohne amtliches Kennzeichen sowie Steuerhinterziehung oder illegales straßenrennen. Er musste damals dafür schon sein auto abgeben. Die letzte Gerichtsverhandlung war dieses Jahr im März (9 Monate Bewährung). Die Straftaten waren beide letztes Jahr im Sommer. Er hatte eine schwierige Vergangenheit und damals war ihm alles egal was aber jetzt nicht mehr der fall ist. Wir haben uns eine Wohnung zusammen gesucht er hat einen neuen Job etc. Die nächste und letzte Verhandlung ist jetzt im Juli. Meine Frage ist also, kann er nochmal mit einer Bewährung und Geldstrafe mit einem blauen Auge davon kommen oder muss er seine Bewährungsstrafen sowie die, die jetzt noch folgt verbüßen?
3 Antworten
Er hatte eine schwierige Vergangenheit
wir hatten alle eine schwierige Kindheit, und wenn alle deswegen Kriminell geworden wären, hätten wir in Deutschland 60 Millionen Verbrecher.
aber zum Thema
wenn die jetzt verhandelte Straftat in Verbindung mit den ersten beiden Urteilen steht, dann kann er noch einmal auf Bewährung hoffen
wenn das eine ganz andere Straftat ist, dann sollte er schon mal seinen Koffer packen, dann geht es ab in die Villa Bau.
Damit wollte ich auch nur sagen das es ihm damals egal war das der Führerschein weg ist und er trotzdem gefahren ist. Also er wurde 3 mal erwischt und 2 von 3 Verhandlungen waren schon.
Worum geht es denn bei der "letzten" Gerichtsverhandlung ?
Auch fahren ohne fahrerlaubnis, fahren ohne amtliches Kennzeichen PKW und deswegen Steuerhinterziehung.
So leid es mir auch tut, wenn ich Richter wäre, ich würde ihn spätestens jetzt einbuchten!
1 Mal, OK, 2 Mal ohne Fahrerlaubnis fahren, mit Auge zudrücken auch OK mit der Bewährung, aber dann nochmals ohne gültige Fahrerlaubnis fahren, da hört dann aber auch irgendwann der Spaß auf!
Unbelehrbar würde ich als Richter sagen.
Und tschüss!