Was ist der Unterschied zwischen der "Anlage EÜR" und "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" in der Umsatzsteuer-Anmeldung? Wann darf ich die Sachen wo angeben?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt
  1. Die Anlage EÜR gehört zur Einkommensteuererklärung, darin werden allerdings nicht nur Käufe von Betriebsausstattung erfasst, sondern darin wird der Gewinn des Unternehmens ermittelt. Mit der Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung hat die nix zu tun.
  2. Du musst den Anteil der betrieblichen Nutzung im Zweifel glaubhaft machen können - also sauber schätzen oder mit einem geeigneten Aufteilungsmaßstab Daten erfassen.
  3. Arbeitsstunden sind bei einer selbständigen Tätigkeit irrelevant - und mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, um die es ja offenbar geht, haben die erst recht nix zu tun.
  4. /5. Bitte mal mit dem Unterschied Umsatzsteuer/Einkommensteuer befassen, der scheint Dir nicht bekannt zu sein. Solange die Aufwendungen betriebliche Aufwendungen sind, darf man daraus auch die Vorsteuer ziehen.

Bei der Einkommensteuer gibt es den Begriff der 'Gewinnerzielungsabsicht' - fehlt diese, werden auch die Verluste aus der Tätigkeit nicht anerkannt (die Bescheide ergehen oft die ersten Jahre - in denen Verluste normal sind - vorläufig, macht man dann aber nix, um in die Gewinnzone zu kommen, werden die Verluste u.U. wieder aberkannt). Bei der Umsatzsteuer gibt es sowas nicht.

Hast Du kein Existenzgründerseminar besucht/Fachliteratur zur Existenzgründung gelesen? Da scheint mir etliches an Grundwissen, dass ein Unternehmer unbedingt braucht, zu fehlen - das solltest Du Dir draufschaffen, schleunigst.

"Was ist der Unterschied zwischen der "Anlage EÜR" und "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" in der Umsatzsteuer-Anmeldung?"

Sorry, aber diese Frage ergibt absolut keinen Sinn. Da kannst Du auch fragen " was ist der Unterschied zwischen einem Elefanten und einem Unterkiefer".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung