Rentner hat Einkünfte aus MiniJob & Gewerbe ... wie versteuern?

1 Antwort

  • Der Minijob ist steuerlich nicht relevant, es sei denn Herr Rentner war so schlau seine Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Verfügung zu stellen (der Kram der früher auf de Lohnsteuerkarte stand).
  • Der Gewinn ( = Umsatz - Betriebsausgaben) aus Gewerbebetrieb sowie der steuerpflichtige Teil der Altersrente werden zur Summe der Einkünfte addiert. Hiervon gehen Sonderausgaben etc ab und das zu versteuernde Einkommen dürfte entsprechend höher ausfallen.
  • Ist Herr Rentner pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied der GKV? Als Pflichtmitglied fallen für die Selbständigkeit und den Minijob keine zusätzlichen Beiträge an. Als freiwilliges Mitglied schon.
waggi 
Fragesteller
 14.06.2013, 13:32

D.h. wenn die Summe aller Einkünfte (Rente + Minijob + Gewerbe) unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, fallen keine zusätzlichen Beiträge für die KK an? (auch wenn man vor Renteneintritt über der Grenze lag)

Sehe ich das so richtig?

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Kevin1905  14.06.2013, 20:19
@waggi

Es hängt nur davon ab ob man Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der KVdR ist.

Als Pflichtmitglied sind KV-Beiträge nur auf die gesetzlichen und einer evtl. Betriebsrente zu zahlen.

Als freiwilliges Mitglied fällt der Beitrag auf ALLE Einkünfte an bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.937,50 €

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