Kinder – die besten Beiträge

Vater verweigert Kind die Erbausschlagung,Kind wird Erbe des übersch.Nachlass der Oma,Vater will als Gläubiger sein eigenes Kind verklagen.Ist das Rechtens?

Der Vater meines Sohnes (11 Jahre) hatte zu Lebzeiten seine Mutter verklagt. Es kam zu einem Vergleich, dem die alten Dame (in geistiger Umnachtung, fürchte ich) zugestimmt hat.

17.800€! 2 Tage nach Zustellung des Beschluss ist die Mutter verstorben. Alle Kinder und deren Kinder schlugen das Erbe aus. Der Vater meines Sohnes verweigerte die Unterschrift und ließ die Frist verstreichen. Mein Anwalt stellte vor Ablauf der Frist einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Das bekam ich dann auch.

Doch weil mein Anwalt keinen Eilantrag mit Aussetzung der Frist vom Vater gestellt hatte, sondern lediglich nur alleiniges Sorgerecht, wurde mein Sohn nun Erbe des verschuldeten Nachlasses der Oma.

Ich habe dann das Erbe für meinen Sohn nochmal , nun mit alleiniger, elterliche Sorge, ausgeschlagen. Da die Testamentseröffnung erst am 01.10.20 war, gilt wohl erst ab da die 6 wöchige Ausschlagungsfrist. (Sichere Kenntnisnahme)

Gleichzeitig hat nun der Erzeuger meines Sohnes einen Antrag auf Erbschein gestellt. Er möchte nun als Gläubiger die Schulden auf den Erben umschreiben lassen. Das Gericht prüft nun den Antrag und hat mich um Stellungnahme gebeten.

Ich hoffe nun, das die 2.Ausschlagung auch Gültigkeit hat und mein Sohn damit aus dem Schneider wäre.

Meine Fragen sind nun,

  1. Kann ich meinen Anwalt für den falsch gestellten Antrag zur Rechenschaft ziehen, sollte der Erbscheins Antrag genehmigt werden?
  2. Ist das rechtlich überhaupt haltbar, daß der Vater durch Unterschrift Verweigerung erst soweit kommen konnte?
  3. Kann ich den Vater für so eine Frechheit belangen?

Die Mutter des Vaters (Oma) war bereits am 08.12.20 ein Jahr Tod. Solange quälen wir uns mit der Sache rum.

Kennt sich vielleicht Jemand mit dieser Gesetzeslage aus?

Danke, Christiane

erbrecht, kinder

Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

Arbeitslosigkeit, kinder, krankenkasse, sorgerecht, Sozialrecht, Vater, Mutter

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