Sorgerecht?

2 Antworten

Kein Kläger, kein Richter. Wobei, wenn es keine Not OP war, dann muss die Zustimmung beider Elternteile vorliegen, bzw. muss die KM das alleinige Sorgerecht nachweisen. Als Kindesvater wär ich sofort zum JA, bzw. Familiengericht. Schließlich hat man als KV nicht nur die Pflicht zu zahlen, sondern auch Rechte.

Ist da bei gemeinsamen Sorgerecht nicht immer die Unterschrift beider Elternteile notwendig? Wurde das umgangen? Und wie?

lola73 
Fragesteller
 22.06.2020, 06:08

Wurde nicht ungangen, wurde nicht angefordert.

Unterschrift der KM war ausreichend, nach der Einverständnis des KV wurde nicht gefragt.

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Wassonst  22.06.2020, 06:34
@lola73

Fehlverhalten der Schule kann ich mir ja grad noch vorstellen. Aber bei einer Operation? Hast du vllt. die Info vorenthalten, dass da noch ein sorgeberechtigter Vater existiert?

Das sind übrigens beides m.E. beides wichtige Dinge!

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