Kostenvoranschlag oder Gutachten bei Parkschaden?

Hallo, ich habe ein problem, da ich aktuell von meinem Händler und meiner Versicherung geteilte Meinungen erhalte wollte ich euch mal fragen.

 Und zwar wurde mein parkendes Fahrzeug vor einigen Tagen angefahren. Der Verursacher hat wohl beim ein-/ausparken mein Fahrzeug übersehen. Hat mein Fahrzeug wahrscheinlich mit schrittgeschwindigkeit angefahren-> Folge linke Seite der Frontstoßstange hat ein paar tiefergehende Krater und mein Reifen hat auch etwas abbekommen. Lackstaub war auf dem Reifen erkennbar.

Kontakte ausgetauscht, Fotos gemacht. Der Verursacher wollte das privat klären, jedoch aus meiner Erfahrung wusste ich dass der Schaden um die +-2k € sein wird. Daher bin ich zu meiner Versicherung hin und habe es gemeldet. Die gegnerische Versicherung hat auch erst ab diesem Zeitpunkt Kenntnis davon erhalten

 Für die Aufforderung sagte mir meine Versicherung dass ich einen Kostenvoranschlag von BMW erstellen lassen soll, welches von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird. Da diese einen verlangen.
(Mein Fahrzeug: BMW F10 Bj. 2014; 151 tkm)

 Als ich jedoch bei BMW war, meinte man, dass es besser wäre direkt einen Gutachter zu holen. Dieser wird ja auch von der gegnerischen Seite bezahlt, egal ob bei Reparatur oder fiktiver Rechnung und es wäre viel genauer als nur eine grobe Kostenkalkulation. Zudem kann die gegnerische Versicherung die einfache Kalkulation auch ablehnen und anhand einer Vergleichstabelle den Betrag festsetzen.

Daraufhin war ich wieder bei meiner Versicherung mit der Aussage von BMW und mein Berater meinte, dass es damit nur Probleme geben wird und die gegnerische Versicherung gar kein Gutachten wollte und diese sich dann weigern werden diesen zu bezahlen und das dieser Fall dann in die Länge ziehen wird. Deshalb wäre es am einfachsten und schnellsten einfach einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Diesen einzureichen und wenn die gegnerische Seite sich trotzdem quer stellen sollte kann man immer noch den Anwalt einschalten.

 Jetzt weiß ich nicht genau was besser/schlechter wäre für mich ist. Ich persönlich werde den Schaden nicht reparieren sondern möchte es nur auszahlen lassen. Natürlich würde der Gutachter bis ins detail prüfen und höchstwahrscheinlich auch eine hohe Schadenskalkulation schreiben, aber ich weiß nicht wie die gegnerische Versicherung das entgegennimmt, ob sie diesen akzeptieren oder verweigern oder den Gutachter überhaupt bezahlen. Möchte nicht am Ende auf den Kosten für die Schadensermittlung sitzen bleiben.

 

Wie ist eure Meinung.

 

Mfg

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Unfall nach einfahren in den Kreisverkehr, wer ist schuld?

Hallo zusammen, ich bin mittlerweile etwas ratlos. Könnt ihr mir evtl helfen?

Zu meiner Situation:

Es war Mittwoch Nachmittag gegen 17:30Uhr als ich nach Feierabend nachhause fahren wollte, kam ich aus Richtung Stadt (30er Zone) an einen Kreisverkehr mit Zebrastreifen. Da der Verkehr relativ stockend war, war eine hohe Geschwindigkeit nicht möglich. Ich fuhr also an den Kreisverkehr schaute wegen Fußgängern und vergewisserte mich dann noch nach dem Verkehr. Alles war frei also fuhr ich mit niedriger Geschwindigkeit weiter. Habe in den 2. Gang geschalten und schon war es passiert ein anderes Auto ist mir reingefahren. Das macht natürlich den Anschein darauf das ich ihm die Vorfahrt genommen habe. ABER jetzt zu meiner Ansicht: Mein Auto stand mit der kompletten Fahrzeuglänge im Kreisverkehr. Der Unfallgegner kam aus der Einfahrt vor mir und kann mit höherer Geschwindigkeit über das Gepflasterte in den Kreisverkehr und somit auch zur selben Zeit dort stehen wo ich mit meinem Auto bereits war. Bremsspuren gab es ebenfalls nicht. Mir machte es auch den Anschein das er erst realisiert hatte was passiert ist als er vor Wut auf sein Lenkrad schlug. Es kam mir so vor als wäre er nicht ganz konzentriert gewesen, evtl wollte er vor einem anderen Auto in den Kreisverkehr fahren und achtete noch darauf. Natürlich ist das nicht aussagekräftig. Vor der Polizei meinte der Unfallgegner das er mich gesehen hätte und dachte ich lasse ihn vorbeifahren. Aber wenn er gesehen hat das ich schon in den Kreisverkehr einfahre gilt dann nicht auch ein Rücksichtnahmegebot? Mein Auto ist nicht mehr Fahrbereit ich bin auf einen Mietwagen angewiesen. Den ich demnächst abgeben muss, da bei den Versicherungen nix voran geht. Der unfallgegner hatte auch erst 2 Wochen später eine Unfallsarstellung geliefert.

Seine Einfahrt, auf der Höhe dieses Autos stand mein Auto beim Unfall

Meine Einfahrt

Der Mini ist nicht der Unfallgegner das Bild zeigt wie ich im Kreisverkehr stand. Laut Polizei bin ich die Unfallverursacherin.

Bild zu Frage
Kfz-Versicherung, Polizei, Unfallversicherung, VERKEHRSRECHT, Unfallschaden

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