Freundin löst Handbremse Auto rollt?

3 Antworten

Benzinklausel, daher zahlt die Privathaftptlicht der Freundin garantiert nicht.

https://www.fahrschule-online.de/was-ist-die-benzinklausel-1875389.html

Deine eigene Kfz-Versicherung könnte man mal den Schaden melden, dann wäre es leider ratsam zu lügen, damit sie für den Schaden aufkommt. Ob bei einer Teilkasko so ein Schaden eingeschlossen ist - fraglich. Darüber hinaus gibt ja auch ne Selbstbeteiligung und die Heraufstufung der Schadenfreiheitsklasse. Bei einer Vollkasko-Versicherung wird bestimmt gezahlt. Du kannst Dir einfach die Versicherungsbedingungen (Police) durchlesen, dann bist Du schlauer. Mach das bitte, bevor Du die Schadensmeldung bei der Vers. machst.

Mit Lügen ist gemeint, Dich selbst als Verusacherin bei der Kfz-Versicherung anzugeben und nicht die Freundin. Eigentlich ist so ein Rat Müll - in dem Fall ist die Sache aber nicht besser zu retten. Denn wenn es hart auf hart kommt, weil Deine Versicherung nicht zahlen wird weil sie es nicht muss,, dann muss die Freundin für den ganzen Schaden selbst aufkommen (=Schadensersatz). Das wird ziemlich teuer und manchen Leuten hat sowas schon die ganze Freundschaft ruiniert ... .

Ganz lieben Dank für die plausible und schnelle Erklärung. Auf was müsste ich denn in der Police der Teilkasko achten, bzw. Welche Klausel müsste da stehen? LG

0
@Hoppi09

Das weiss ich leider nicht ... halt durch die Papier wühlen oder mal den Makler connecten, über den die Vers. mal abgeschlossen wurde. Vll wurde das mit einem Makler mal abgewickelt.

0

Die Bezinklausel könnte hier durchaus diskutabel sein. Der Schaden ist ja nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs, sondern durch "Be- und Entladen am KFZ". Meine Versicherung verweist z. B. explizit darauf, dass das Fahrzeug für eine Anwendbarkeit der Benzinklausel in Betrib genommen worden sein muss. Das könnte beim Be- und Endladen allerdings durchaus gegeben sein, siehe z. B. AG Frankfurt a. M., Urteil von 2003, Az. 301 C 769/03 (Fundstelle).

Ansonsten könnte die Versicherung noch einen s. g. Gefälligkeitsschaden in den Raum stellen, ob dieser versichert ist wäre ebenfalls zu prüfen.

Bei einem nennenswerten Schaden würde ich die Prüfung durch einen Experten empfehlen, z. B. einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

2

Möglicherweise greift hier die Privathaftpflicht der Freundin, da die Benzinklausel hier nicht gelten sollte. Das wird aber schwierig sein durchzusetzen bzw. nachzuweisen.

Maximal Deine Vollkaskoversicherung .... soweit vorhanden.

Und Nachbars Zaun ..... dafür steht Deine KFZ-Haftpflicht ein.