Elterngeldberechnung: Bemessungsgrundlage mit Dienstwagen?

Ich habe folgende Frage zur Elterngeldberechnung:

Ich habe einen Dienstwagen (geldwerter Vorteil, da für Privatfahrten (ist auch so auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt) und versteuere diesen nach der 1%-Regel.
Da ich nicht auf das Auto im Mutterschutz angewiesen bin, weil wir ohnehin noch ein zweites Auto besitzen, gebe ich es bereits vor dem Mutterschutz wieder ab, um mir während des Mutterschutzes die Versteuerung des Dienstwagens zu sparen.
Nichtsdestotrotz habe ich eigentlich 12 Monate vor Geburt (bzw. 10,5 Monate vor Geburt- weil ja die 6 Wochen MuSchutz vor der Geburt bereits abgegeben) des Kindes einen Dienstwagen (mit ca. 400€ monatlich) mit versteuert und dementsprechend weniger Netto verdient.
Darf ich als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes die 400€ geldwerter Vorteil monatlich zum Brutto (sagen wir mal 3.500€ monatlich) dazurechnen und somit würde sich die monatliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes auf 3.900€ belaufen oder bleibt es bei den 3.500€? Oder wird gar vom Netto ausgegangen, das ja noch geringer ist, als das Netto, dass sich ohne den geldwerten Vorteil ergeben würde.

Nochmal die konkrete Frage: wie wird der geldwerte Vorteil in Form eines Firmenwagens zu der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? (Dienstwagen wird während der Elternzeit nicht weiter in Anspruch genommen).

Dienstwagen, Elterngeld
Versteuerung Dienstwagen bei teilweise 1. Tätigkeitsstätte und Homeoffice?

Hallo zusammen,

ich habe nach einigen Gesprächen mit einer Firma einen Arbeitsvertrag vorliegen und dazu einige Fragen:

Es handelt sich um einen Vertriebsjob mit teilweise Reisetätigkeit.

Im AV ist vereinbart, dass zwei Tage in der Woche in der Zentrale gearbeitet wird und die restlichen Tage im Homeoffice. Die Zentrale liegt ca. 200 km von meinem Wohnort entfernt. An den Bürotagen vor Ort werde ich in einer Pension auf eigene Kosten übernachten.

Laut Arbeitsvertrag wird ein KFZ gestellt. Dieses kann ich nach eigener Wahl mit der 1%-Regelung oder mit der Fahrtenbuchmethode versteuern. (Listenpreis ca. 45.000€).

Abzüglich Urlaub müsste ich also in ca. 46 Wochen je eine Hin- und Rückfahrt zu meinem Arbeitgeber auf mich nehmen.

Ich gehe davon aus, dass ich ca. 50% der gefahrenen Kilometer privat fahre.

Meine erste Tätigkeitsstätte müsste sich somit ja bei meinem Arbeitgeber im Büro befinden, weil ich zwei Tage in der Woche Vorort bin.

Nun bin ich am überlegenen, wie sich das ganze steuerlich verhält.

Bei der 1%-Regelung hätte ich eine extrem hohe Versteuerung durch die zusätzliche Versteuerung zwischen meinem Wohnort und erster Tätigkeitsstätte (weil hier ja täglich von 200 km ausgegangen wird). Da ich weniger als 15 Tage im Monat Vorort bin, wäre die Lösung mit der Versteuerung mit den 0,002% denkbar. Wie verhält sich das allerdings, wenn ich die Strecke nur einmal fahre und Vorort in einer Pension übernachte? Wird von Anfang an von 0,002% ausgegangen oder kann dies erst mit der Steuererklärung beglichen werden?

Bei meinem aktuellen Job besitze ich keine erste Tätigkeitsstelle und bin hauptsächlich im Außendienst oder im Homeoffice und hatte somit bisher keine zusätzliche Besteuerung der gefahrenen Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.

Vielen Dank für einen Rat!

Liebe Grüße Kathrin

Dienstwagen, Steuern, Homeoffice
Dienstwagen Selbstbeteiligung bei Vandalismus/Einbruch?

Hallo Community, Ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen E-mail meines Arbeitgebers bekommen, in welchem er mir mitteilt:

Hallo (Arbeitnehmer)

ich habe die Rechnung von XXX Leasing zu der Selbstbeteiligung an deinem Einbruch/Diebstahl Schaden am Mietwagen erhalten.

Da sich der Schaden im privaten Umfeld ereignet hat, musst du für die Selbstbeteiligung aufkommen.

Somit gebe ich dir Bescheid, dass der Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgt.

LG

XXX

Ist das Rechtens ? Ich bin von einer Firmenverantstaltung nach Hause/Freundin gefahren und habe mein Fahrzeug sachgemäß abgestellt. Nächsten Tag als ich zur Arbeit fahren wollte war es aufgebrochen und das Lenkrad entwendet.

Muss ich für die 500€ Selbstbeteiligung aufkommen ? Obwohl ich nicht fahrlässig gehandelt habe ?

Firmennutzungsvereinbarung : Nutzungsvertrag für Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung

(7) Bei Unfällen auf Privatfahrten ist vom Mitarbeiter ein Entgelt von 500,00 € brutto bei Vollkaskoschäden, bzw. 150,- € brutto bei Teilkaskoschäden als Selbstbeteiligung zu entrichten.

§ VIII Haftung

Der gesamte Fuhrpark der (Firma) ist vollkaskoversichert.

Im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Mitarbeiter dem Kaskoversicherer im Umfang von dessen Entschädigungsleistung gemäß § 67 VVG und gegenüber der Firma in voller Höhe der im Nutzungsvertrag unter § I (6) genannten Selbstbeteiligung.

Der Mitarbeiter haftet der (Firma) gegenüber auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen und als sogenannte Betriebsschäden von der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B. einem Motorschaden wegen ungenügendem Ölstand.

Ferner hat der Mitarbeiter die (Firma) von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, die wegen seines Verhaltens durch die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Dies kommt u.a. in Betracht, wenn ein Unfall auf abgefahrene Reifen oder mangelhaften Fahrzeugzustand zurückzuführen ist, ferner, wenn eine Obliegenheit verletzt wird, die bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Lenker des Fahrzeugs zu erfüllen gewesen wäre. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehört z.B. Fahrerflucht, ungenügende Aufklärung des Versicherers über den Unfallhergang, keine oder unwahre Angaben über Alkoholgenuss, wenn hiernach gefragt wird.

Für die Dauer der privaten Nutzung des Fahrzeuges haftet der Mitarbeiter der (Firma) gegenüber grundsätzlich für alle Schäden am Fahrzeug, die von der Kaskoversicherung nicht erfasst werden. Bei Schäden, die über die Kaskoversicherung regulierbar sind, trägt der Mitarbeiter die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Meine Frage nun: Ist diese Regelung rechtmäßig? Ich habe gelesen das "Der AG soll erstmal begründen warum der AN für einen nicht von ihm verursachten Schaden an Firmeneigentum aufkommen soll.

Kratzer -auch mutwillige- gehören mit zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs, wenn der Urheber nicht ermittelt werden kann "

Ist das Rechtens?

Diebstahl, Dienstwagen, Versicherung, Selbstbeteiligung
Dienstwagen und Zweitwohnung?

Hallo zusammen,

zuerst einmal der aktuelle Stand

Verheiratet, Kein Firmenwagen und Entfernung Wohnung A - Arbeitsstelle A: 23km.

______________

zukünftiger Stand

Wechsel in Wohnung B (auch 23km von Arbeitsstelle A enfernt) und Verlagerung des Lebensmittelpunktes (Wohnung C), welcher 110km von der Arbeitsstelle A entfernt ist. In einem Jahr wechsle ich dann von verheiratet auf ledig.

Frage 1:

Kann ich bereits in diesem Jahr (noch verheiratet - in Trennung) die Wohnung B als Zweitwohnung in der Steuer ansetzen?

Gleichzeitig ergibt sich eine berufliche Möglichkeit mit aktuell folgenden Optionen

Option A: Erste Tätigkeitsstätte bleibt Arbeitsstelle A (geringe Tätigkeiten - Abgabe von Belegen, Besprechungen, 3-4 mal im Monat) und Firmenwagen (neu). Die Hauparbeitszeit wird dann zukünftig im Büro (Arbeitsstelle B) verbracht. Das Büro ist nun 87km von Wohnung B und 173km von Wohnung C entfernt.

Kann ich die Wohnung B trotzdem weiterhin als Zweitwohnung angeben, da diese weniger als die Hälfte (173km/2 = 86,5km) von Arbeitsstelle B entfernt ist.

Option B : Firmenwagen und Erste Tätigkeitsstätte wird Arbeitsstelle B.

Entfernung Wohnung B zur Arbeitsstelle B : 87km

Entfernung Wohnung C (zukünftiger Lebensmittelpunkt) zur Arbeitsstelle B : 173km (Hälfte 86,5km)

Bei Option B könnte ich dann vermutlich die Wohnung B (87km von Arbeitsstelle B) nicht mehr als Zweitwohnung angeben, da diese weniger als die Hälfte von Arbeitsstelle B entfernt ist, oder?

Hoffe das war verständlich, würde mich über antworten freuen.

Dienstwagen, Steuern

Meistgelesene Fragen zum Thema Dienstwagen