Korrektur der Umsatzsteuer bei Dienstwagen?

Hallo zusammen,

ich bin Arbeitnehmer und habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung. Versteuert wird nach 1%-Methode. Die Entfernung zur Arbeitsstelle sind fast 100km. Zusätzlich ist die Nutzung umsatzsteuerpflichtig (Dienstwagen gegen Gehaltsverzicht). Die Höhe der Umsatzsteuer wird mir vom Bruttoentgelt abgezogen und (wie ich vermute) vom AG an den Fiskus abgeführt.

Ich habe über meine Einkommenssteuererklärung den geldwerten Vorteil drastisch reduzieren dürfen, da ich so gut wie nie an der ersten Tätigsstelle bin (im gesamten Jahr 2022 nur ein einziger Tag). Wurde deshalb nicht aber auch zu viel Umsatzsteuer abgeführt? Weil die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist der zu hohe geldwerte Vorteil. Und falls ja: Bekomme ich das wieder zurück? Von wem?

Beispiel

Der monatliche geldwerte Vorteil (vom AG nach 1%-Methode angesetzt) sind 1.000 € (350€ Privatnutzung, 650€ Fahrten zur Arbeit). Zusätzlich wird mir mit dem Faktor 19/119 Umsatzsteuer i.H.v. ca. 160€ vom Bruttolohn abzogen. Ich habe den Wert des geldwerten Vorteils über meine Steuererklärung nun auf 350€ korrigiert, da in diesem Monat z.B. keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstelle vorliegt. Müsste dann nicht auch die Höhe der Umsatzsteuer für diesen Monat auf 19/119 * 350€ = ca. 56€ korrigiert werden?

Auf's Jahr gerechnet ist die "zu viel abgeführte" Umsatzsteuer vierstellig. Mein FA sagte mir, dass sie mir das natürlich nicht über die Einkommenssteuererklärung erstatten können. Im Netz habe ich nur Erläuterungen gefunden, ob und warum es Umsatzsteuer gibt. Leider nicht, was mit ihr passiert, wenn der geldwerte Vorteil korrigert wird.

Danke für Eure Hilfe!

woerlz15

Dienstwagen, Umsatzsteuer, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil
Firmenwagen, 1%-Regelung und KM-/Entfernungspauschale?

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier im Forum :-)

Ich habe schon die Suchfunktion benutzt (nach „Firmenwagen“ gesucht) und alle Beiträge gelesen, meine Fragen konnte ich mir damit aber nicht beantworten:

info vorab: nach Gespräch mit dem Geschäftsführer wg. Lohnerhöhung kam der Firmenwagen-Gegenvorschlag. Ich versuche gerade rauszufinden, ob sich das für mich lohnen würde.. seither hatte ich mit der Steuererklärung wg. der Entfernungs- und KM-Pauschale sagen wir mal 2.156,- € zurück bekommen (KM-PS und Entf.-PS)

Soweit ich nun im Internet rauslesen konnte, kann man z.B. bei einem Firmenwagen, wenn Hybrid 0,5% monatlich vom Listenpreis und je KM 0,03% je KM Entfernung versteuern - wenn der Wagen nicht nur Beruflich genutzt wird. Und dabei soll es möglich sein, dass man, obwohl der AG alles sonst zahlt, die KM- & Entfernungspauschale bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Was mir nun unklar ist: ist mit diesen 0,5% zzgl. den 0,03% das Thema Firmenwagen für mich das Thema erledigt und sonst habe ich keinen weiteren Nachteil? (also, im Vergleich zu vor Firmenwagen)?

Beispiel.: ich habe durch die Entfernungspauschale bei der Steuererklärung bisher sagen wir 2.156€ zurück erhalten. (Durch die Pauschalen 0,30€ bis 20 KM und 0,38€ ab 21. KM - bei 30KM Arbeitsweg und 220 Tagen).

Wenn ich jetzt den Dienstwagen nehmen würde, würde ich mir Spritkosten usw. Ja sparen, aber es käme eben u.a. die 1%-Versteuerung hinzu. Angenommen der Dienstwagen hat einen Listenpreis (finde es recht unfair, dass nach dem Listenpreis gerechnet wird, aber gut :-)) iHv 30.000,-€ und ich verdiene z.B. 30.000/Jahr, dann würde sich nach z.B. Wiwo.de ein Geldwerter Vorteil iHv 285,-€ (0,5%, da Plugin Hybrid) - Netto Privatanteil = 121,47€ / Monat. -> ergibt pro Jahr 1.457,64€ die ich weniger bekommen würde bzw. würde ich dann eben statt 2.156,-€ „nur“ die 698,36 vom Finanzamt zurückbekommen.

Wie sieht es dann aus, wenn ich das nächste mal die Steuererklärung machen möchte? Kann ich dann wieder meine 220 Tage angeben und wird dabei bis 20 KM 0,30€ und ab 21. KM 0,38€ berücksichtigt? Oder gibt es noch einen weiteren Aspekt/Nachteil für mich, an dem ich gerade nicht denke? (Ich habe im Internet was gelesen von 180 Tage, die für die Pendlerpauschle nur angegeben werden dürfen bei Dienstwagen)?

Und wie verhält es sich mit dem Thema 0,5% bei Plugin Hybriden nach 2030? Dann erhöht sich das dann für mich ja auf 1% und ich hätte dann die doppelte Belastung, oder?

Bin für eigene Erfahrungen und fachkundige Tipps sehr dankbar! :-)

Grüße

Dienstwagen, Steuererklärung, Firmenwagen

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