Versteuerung Dienstwagen Erstwohnsitz , Fewo am Arbeitsort?
Guten Tag,
ich habe folgende Frage wie ich am besten versteuere und wo und ob ich einen Zweitwohnsitz melde?
Ich wohne in Zweibrücken. Das ist mein Erstwohnsitz. Die Entfernung zu meinem Arbeitsplatz sind 330 km einfacher Weg. Ich will mir vor Ort eine FeWo oder Zimmer mieten. Dort habe ich dann zum Arbeitsplatz eine Entfernung von ca. 5-30 KM zur Arbeitsstätte. Wohnen würde ich vor Ort von Montagabend bis Freitagmorgen und dann wieder nach Hause fahren. Mein Dienstwagen hat die 1% Versteuerung .
Wie gestalte ich diese Konstellation am besten ? Zweitwohnsitz mit doppelter Haushaltsführung oder nur Erstwohnsitz ohne doppelte Haushaltsführung und welchen Weg muss ich bei den genannten Konstelationen versteuern ?
Danke für eine Info.
2 Antworten
Da gibt es nichts zu gestalten. Wenn Du am Ort der beruflichen Tätigkeit eine Unterkunft nimmst, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Dabei ist es egal, ob die Wohnung melderechtlich als Zweitwohnung gilt.
Beim Steuerrecht kommt es immer auf den Lebenssachverhalt an. Einkünfte aus dem Rauschgifthandel sind ja auch steuerpflichtig (obgleich die natürlich niemand erklärt!).
Gibst Du an, dass Du täglich vom Erstwohnsitz aus zur Arbeit gefahren bist, wird das Finanzamt zum einen Kilometernachweise sehen wollen, zum anderen könnte dadurch bereits eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegen.
Du gibst in der Einkommensteuererklärung also an, dass Du eine weitere Wohnung am Arbeitsort hast und kannst die Mietaufwendungen und für die ersten 3 Monate auch die Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.
Der geschilderte Sachverhalt ist eine doppelte Haushaltsführung. Was meinst du da mit "gestalten"? Was soll die Alternative sein?
Ich kann doch bei einer FeWo keinen Zweitwohnsitz anmelden ?
Das ist auch gar nicht notwendig.
Pendlerpauschale dann von der FeWo/Hotel zur 1. Tätigkeitsstätte.
versteuern vom Erstwohnsitz 330 km
Du willst deinen Dienstwagen mit einer Entfernungspauschale für 330 km versteuern? Na, viel Spaß dabei.
Davon unabhängig glaubt dir kein Mensch, dass du jeden Tag 330 km einfachen Weg in die Arbeit fährst,
Ich kann doch bei einer FeWo keinen Zweitwohnsitz anmelden ? Oder ? Deshalb die Frage versteuern vom Erstwohnsitz 330 km oder zählt der Arbeitsweg auch von einer FeWo ?