Dienstwohnung und Dienstwagen?

1 Antwort

Die Überlassung der Dienstwohnung müsste der AG in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete als geldwerten Vorteil in die Lohnabrechnung übernehmen, Du zahlst also Lohnsteuer darauf.

Zu den Heimfahrten finde ich das:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.focus.de/auto/experten/heimfahrten-mit-dem-dienstwagen-pendler-aufgepasst-falle-in-der-steuererklaerung_id_6710865.html&ved=2ahUKEwiUoZzxzo_eAhUSfFAKHVbXD-kQFjABegQICRAB&usg=AOvVaw1NmDmmLnX8rtsA_bHlMFaO

Gut wäre, wenn private Fahrten schriftlich untersagt werden.