Wird der Dienstwagen bei Elterngeldbezug mit überschneidenden Monaten Erwerbstätigkeit/Elterngeld doppelt berechnet?

Hallo,

ich bin seit dem 14.03 für einen Monat in Elternzeit. Für die Zeit 01.03-13.03 wurde mein Burttogehalt anteilig und die Dienstwagennutzung für den gesamten Monat gerechnet bzw. versteuert. Das wird auch in der Abrechnung April, 14.04-31.04, so sein und ist inhaltlich korrekt.

Die Elterngeldstelle möchte den Dienstagwagen als geldwerten Vorteil für den Zeitraum 14.03 - 13.04 (1. Lebensmonat) ebenfalls anrechnen.Somit wird der Dienstewagen für März und für April für den jeweiligen kompletten Monat versteuert über meinen Arbeitgeber und von menem anteiligen Gehalt auch vollständig in Abzug gebracht. Gleichzeitig wird aber auch der geldwerte Vorteil beim Elterngeld in Abzug gebracht.

Aus meinem Verständnis heraus muss ich in diesem Jahr dann 13 Monate für die Nutzung von 12 Monaten "zahlen". Habe ich hier einen Denkfehler? Erfolgt ein Ausgleich über die Lohnsteuerabrechnung?

Außerdem ist noch unklar, ob die Elterngeldstelle nur 1% anrechnet oder auch die Distanz zur Arbeitsstätte (km x 0,03% des Wagens) mit anrechnet. Gibt es dazu eine klare Regelung?

Die Elterngeldstelle konnte mir beides nicht beantwirten ("Sie bekommen einen Bescheid, dann sehen Sie genau was wir berechnet haben und können sich dann wieder melden").

Das Urteil zu dem Thema, L 11 EG 1721/12, habe ich mir angesehen. Der Sachverhalt ist jedoch ein anderer (und weitaus komplexer), da hier über mehrere Monate hinweg Dienstwagennutzung mit Elterngeldbezug stattfand.

Danke für aufklärende Worte!

Dienstwagen, Elterngeld
Dienstwagen Selbstbeteiligung bei Vandalismus/Einbruch?

Hallo Community, Ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen E-mail meines Arbeitgebers bekommen, in welchem er mir mitteilt:

Hallo (Arbeitnehmer)

ich habe die Rechnung von XXX Leasing zu der Selbstbeteiligung an deinem Einbruch/Diebstahl Schaden am Mietwagen erhalten.

Da sich der Schaden im privaten Umfeld ereignet hat, musst du für die Selbstbeteiligung aufkommen.

Somit gebe ich dir Bescheid, dass der Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgt.

LG

XXX

Ist das Rechtens ? Ich bin von einer Firmenverantstaltung nach Hause/Freundin gefahren und habe mein Fahrzeug sachgemäß abgestellt. Nächsten Tag als ich zur Arbeit fahren wollte war es aufgebrochen und das Lenkrad entwendet.

Muss ich für die 500€ Selbstbeteiligung aufkommen ? Obwohl ich nicht fahrlässig gehandelt habe ?

Firmennutzungsvereinbarung : Nutzungsvertrag für Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung

(7) Bei Unfällen auf Privatfahrten ist vom Mitarbeiter ein Entgelt von 500,00 € brutto bei Vollkaskoschäden, bzw. 150,- € brutto bei Teilkaskoschäden als Selbstbeteiligung zu entrichten.

§ VIII Haftung

Der gesamte Fuhrpark der (Firma) ist vollkaskoversichert.

Im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Mitarbeiter dem Kaskoversicherer im Umfang von dessen Entschädigungsleistung gemäß § 67 VVG und gegenüber der Firma in voller Höhe der im Nutzungsvertrag unter § I (6) genannten Selbstbeteiligung.

Der Mitarbeiter haftet der (Firma) gegenüber auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen und als sogenannte Betriebsschäden von der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B. einem Motorschaden wegen ungenügendem Ölstand.

Ferner hat der Mitarbeiter die (Firma) von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, die wegen seines Verhaltens durch die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Dies kommt u.a. in Betracht, wenn ein Unfall auf abgefahrene Reifen oder mangelhaften Fahrzeugzustand zurückzuführen ist, ferner, wenn eine Obliegenheit verletzt wird, die bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Lenker des Fahrzeugs zu erfüllen gewesen wäre. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehört z.B. Fahrerflucht, ungenügende Aufklärung des Versicherers über den Unfallhergang, keine oder unwahre Angaben über Alkoholgenuss, wenn hiernach gefragt wird.

Für die Dauer der privaten Nutzung des Fahrzeuges haftet der Mitarbeiter der (Firma) gegenüber grundsätzlich für alle Schäden am Fahrzeug, die von der Kaskoversicherung nicht erfasst werden. Bei Schäden, die über die Kaskoversicherung regulierbar sind, trägt der Mitarbeiter die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Meine Frage nun: Ist diese Regelung rechtmäßig? Ich habe gelesen das "Der AG soll erstmal begründen warum der AN für einen nicht von ihm verursachten Schaden an Firmeneigentum aufkommen soll.

Kratzer -auch mutwillige- gehören mit zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs, wenn der Urheber nicht ermittelt werden kann "

Ist das Rechtens?

Diebstahl, Dienstwagen, Versicherung, Selbstbeteiligung
Elterngeldberechnung: Bemessungsgrundlage mit Dienstwagen?

Ich habe folgende Frage zur Elterngeldberechnung:

Ich habe einen Dienstwagen (geldwerter Vorteil, da für Privatfahrten (ist auch so auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt) und versteuere diesen nach der 1%-Regel.
Da ich nicht auf das Auto im Mutterschutz angewiesen bin, weil wir ohnehin noch ein zweites Auto besitzen, gebe ich es bereits vor dem Mutterschutz wieder ab, um mir während des Mutterschutzes die Versteuerung des Dienstwagens zu sparen.
Nichtsdestotrotz habe ich eigentlich 12 Monate vor Geburt (bzw. 10,5 Monate vor Geburt- weil ja die 6 Wochen MuSchutz vor der Geburt bereits abgegeben) des Kindes einen Dienstwagen (mit ca. 400€ monatlich) mit versteuert und dementsprechend weniger Netto verdient.
Darf ich als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes die 400€ geldwerter Vorteil monatlich zum Brutto (sagen wir mal 3.500€ monatlich) dazurechnen und somit würde sich die monatliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes auf 3.900€ belaufen oder bleibt es bei den 3.500€? Oder wird gar vom Netto ausgegangen, das ja noch geringer ist, als das Netto, dass sich ohne den geldwerten Vorteil ergeben würde.

Nochmal die konkrete Frage: wie wird der geldwerte Vorteil in Form eines Firmenwagens zu der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? (Dienstwagen wird während der Elternzeit nicht weiter in Anspruch genommen).

Dienstwagen, Elterngeld
Versteuerung Dienstwagen bei teilweise 1. Tätigkeitsstätte und Homeoffice?

Hallo zusammen,

ich habe nach einigen Gesprächen mit einer Firma einen Arbeitsvertrag vorliegen und dazu einige Fragen:

Es handelt sich um einen Vertriebsjob mit teilweise Reisetätigkeit.

Im AV ist vereinbart, dass zwei Tage in der Woche in der Zentrale gearbeitet wird und die restlichen Tage im Homeoffice. Die Zentrale liegt ca. 200 km von meinem Wohnort entfernt. An den Bürotagen vor Ort werde ich in einer Pension auf eigene Kosten übernachten.

Laut Arbeitsvertrag wird ein KFZ gestellt. Dieses kann ich nach eigener Wahl mit der 1%-Regelung oder mit der Fahrtenbuchmethode versteuern. (Listenpreis ca. 45.000€).

Abzüglich Urlaub müsste ich also in ca. 46 Wochen je eine Hin- und Rückfahrt zu meinem Arbeitgeber auf mich nehmen.

Ich gehe davon aus, dass ich ca. 50% der gefahrenen Kilometer privat fahre.

Meine erste Tätigkeitsstätte müsste sich somit ja bei meinem Arbeitgeber im Büro befinden, weil ich zwei Tage in der Woche Vorort bin.

Nun bin ich am überlegenen, wie sich das ganze steuerlich verhält.

Bei der 1%-Regelung hätte ich eine extrem hohe Versteuerung durch die zusätzliche Versteuerung zwischen meinem Wohnort und erster Tätigkeitsstätte (weil hier ja täglich von 200 km ausgegangen wird). Da ich weniger als 15 Tage im Monat Vorort bin, wäre die Lösung mit der Versteuerung mit den 0,002% denkbar. Wie verhält sich das allerdings, wenn ich die Strecke nur einmal fahre und Vorort in einer Pension übernachte? Wird von Anfang an von 0,002% ausgegangen oder kann dies erst mit der Steuererklärung beglichen werden?

Bei meinem aktuellen Job besitze ich keine erste Tätigkeitsstelle und bin hauptsächlich im Außendienst oder im Homeoffice und hatte somit bisher keine zusätzliche Besteuerung der gefahrenen Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.

Vielen Dank für einen Rat!

Liebe Grüße Kathrin

Dienstwagen, Steuern, Homeoffice
Dienstwagen - Nachträglich über Steuererklärung auf Pauschalversteuerung wechseln?

Hallo,

in 2012 hatte ich meinen Dienstwagen via Pauschalversteuerung (0,002%-Regelung) versteuert. Hierbei versteuerte der Arbeitgeber den Nutzungswert für die Fahrten von Wohnort zur Arbeitsstätte mit 15% pauschal, ohne dass Sozialabgaben anfielen. In Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ("Pauschal besteuerte AG-Leistungen Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte") war die korrekte Summe vermerkt. Gleichzeitig haben sich die Werbungskosten vermindert. Das ist aber nicht relevant für mich, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege.

Für 2013 bin ich dann - warum auch immer - auf die Individualversteuerung (0,002%-Regelung) gewechselt. Ein Wechsel zurück zur Pauschalversteuerung ist während des laufenden Kalenderjahres nicht möglich.

Frage 1: Da ich das Grundprinzip glaube ich noch nicht ganz verstanden habe … Wann lohnt sich die Pauschalversteuerung, wann lohnt sich die Individualversteuerung? Lohnt sich die Pauschalversteuerung nur, wenn man wenige Werbungskosten hat? Wann hat die Individualversteuerung Vorteile?

Frage 2: Es dürfte für mich doch ganz einfach von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber die Steuern zahlt. Aber kann ich nachträglich über die Steuererklärung auf die Pauschalversteuerung wechseln? Dass ich gleichzeitig weniger Werbungskosten ansetzen darf, tut mir wie gesagt nicht weh, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Viele Grüße

Dienstwagen, Steuererklärung, Entfernungspauschale, Firmenwagen
Firmenwagen, 1%-Regelung und KM-/Entfernungspauschale?

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier im Forum :-)

Ich habe schon die Suchfunktion benutzt (nach „Firmenwagen“ gesucht) und alle Beiträge gelesen, meine Fragen konnte ich mir damit aber nicht beantworten:

info vorab: nach Gespräch mit dem Geschäftsführer wg. Lohnerhöhung kam der Firmenwagen-Gegenvorschlag. Ich versuche gerade rauszufinden, ob sich das für mich lohnen würde.. seither hatte ich mit der Steuererklärung wg. der Entfernungs- und KM-Pauschale sagen wir mal 2.156,- € zurück bekommen (KM-PS und Entf.-PS)

Soweit ich nun im Internet rauslesen konnte, kann man z.B. bei einem Firmenwagen, wenn Hybrid 0,5% monatlich vom Listenpreis und je KM 0,03% je KM Entfernung versteuern - wenn der Wagen nicht nur Beruflich genutzt wird. Und dabei soll es möglich sein, dass man, obwohl der AG alles sonst zahlt, die KM- & Entfernungspauschale bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Was mir nun unklar ist: ist mit diesen 0,5% zzgl. den 0,03% das Thema Firmenwagen für mich das Thema erledigt und sonst habe ich keinen weiteren Nachteil? (also, im Vergleich zu vor Firmenwagen)?

Beispiel.: ich habe durch die Entfernungspauschale bei der Steuererklärung bisher sagen wir 2.156€ zurück erhalten. (Durch die Pauschalen 0,30€ bis 20 KM und 0,38€ ab 21. KM - bei 30KM Arbeitsweg und 220 Tagen).

Wenn ich jetzt den Dienstwagen nehmen würde, würde ich mir Spritkosten usw. Ja sparen, aber es käme eben u.a. die 1%-Versteuerung hinzu. Angenommen der Dienstwagen hat einen Listenpreis (finde es recht unfair, dass nach dem Listenpreis gerechnet wird, aber gut :-)) iHv 30.000,-€ und ich verdiene z.B. 30.000/Jahr, dann würde sich nach z.B. Wiwo.de ein Geldwerter Vorteil iHv 285,-€ (0,5%, da Plugin Hybrid) - Netto Privatanteil = 121,47€ / Monat. -> ergibt pro Jahr 1.457,64€ die ich weniger bekommen würde bzw. würde ich dann eben statt 2.156,-€ „nur“ die 698,36 vom Finanzamt zurückbekommen.

Wie sieht es dann aus, wenn ich das nächste mal die Steuererklärung machen möchte? Kann ich dann wieder meine 220 Tage angeben und wird dabei bis 20 KM 0,30€ und ab 21. KM 0,38€ berücksichtigt? Oder gibt es noch einen weiteren Aspekt/Nachteil für mich, an dem ich gerade nicht denke? (Ich habe im Internet was gelesen von 180 Tage, die für die Pendlerpauschle nur angegeben werden dürfen bei Dienstwagen)?

Und wie verhält es sich mit dem Thema 0,5% bei Plugin Hybriden nach 2030? Dann erhöht sich das dann für mich ja auf 1% und ich hätte dann die doppelte Belastung, oder?

Bin für eigene Erfahrungen und fachkundige Tipps sehr dankbar! :-)

Grüße

Dienstwagen, Steuererklärung, Firmenwagen
Korrektur der Umsatzsteuer bei Dienstwagen?

Hallo zusammen,

ich bin Arbeitnehmer und habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung. Versteuert wird nach 1%-Methode. Die Entfernung zur Arbeitsstelle sind fast 100km. Zusätzlich ist die Nutzung umsatzsteuerpflichtig (Dienstwagen gegen Gehaltsverzicht). Die Höhe der Umsatzsteuer wird mir vom Bruttoentgelt abgezogen und (wie ich vermute) vom AG an den Fiskus abgeführt.

Ich habe über meine Einkommenssteuererklärung den geldwerten Vorteil drastisch reduzieren dürfen, da ich so gut wie nie an der ersten Tätigsstelle bin (im gesamten Jahr 2022 nur ein einziger Tag). Wurde deshalb nicht aber auch zu viel Umsatzsteuer abgeführt? Weil die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist der zu hohe geldwerte Vorteil. Und falls ja: Bekomme ich das wieder zurück? Von wem?

Beispiel

Der monatliche geldwerte Vorteil (vom AG nach 1%-Methode angesetzt) sind 1.000 € (350€ Privatnutzung, 650€ Fahrten zur Arbeit). Zusätzlich wird mir mit dem Faktor 19/119 Umsatzsteuer i.H.v. ca. 160€ vom Bruttolohn abzogen. Ich habe den Wert des geldwerten Vorteils über meine Steuererklärung nun auf 350€ korrigiert, da in diesem Monat z.B. keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstelle vorliegt. Müsste dann nicht auch die Höhe der Umsatzsteuer für diesen Monat auf 19/119 * 350€ = ca. 56€ korrigiert werden?

Auf's Jahr gerechnet ist die "zu viel abgeführte" Umsatzsteuer vierstellig. Mein FA sagte mir, dass sie mir das natürlich nicht über die Einkommenssteuererklärung erstatten können. Im Netz habe ich nur Erläuterungen gefunden, ob und warum es Umsatzsteuer gibt. Leider nicht, was mit ihr passiert, wenn der geldwerte Vorteil korrigert wird.

Danke für Eure Hilfe!

woerlz15

Dienstwagen, Umsatzsteuer, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil
Dienstwagen und Zweitwohnung?

Hallo zusammen,

zuerst einmal der aktuelle Stand

Verheiratet, Kein Firmenwagen und Entfernung Wohnung A - Arbeitsstelle A: 23km.

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zukünftiger Stand

Wechsel in Wohnung B (auch 23km von Arbeitsstelle A enfernt) und Verlagerung des Lebensmittelpunktes (Wohnung C), welcher 110km von der Arbeitsstelle A entfernt ist. In einem Jahr wechsle ich dann von verheiratet auf ledig.

Frage 1:

Kann ich bereits in diesem Jahr (noch verheiratet - in Trennung) die Wohnung B als Zweitwohnung in der Steuer ansetzen?

Gleichzeitig ergibt sich eine berufliche Möglichkeit mit aktuell folgenden Optionen

Option A: Erste Tätigkeitsstätte bleibt Arbeitsstelle A (geringe Tätigkeiten - Abgabe von Belegen, Besprechungen, 3-4 mal im Monat) und Firmenwagen (neu). Die Hauparbeitszeit wird dann zukünftig im Büro (Arbeitsstelle B) verbracht. Das Büro ist nun 87km von Wohnung B und 173km von Wohnung C entfernt.

Kann ich die Wohnung B trotzdem weiterhin als Zweitwohnung angeben, da diese weniger als die Hälfte (173km/2 = 86,5km) von Arbeitsstelle B entfernt ist.

Option B : Firmenwagen und Erste Tätigkeitsstätte wird Arbeitsstelle B.

Entfernung Wohnung B zur Arbeitsstelle B : 87km

Entfernung Wohnung C (zukünftiger Lebensmittelpunkt) zur Arbeitsstelle B : 173km (Hälfte 86,5km)

Bei Option B könnte ich dann vermutlich die Wohnung B (87km von Arbeitsstelle B) nicht mehr als Zweitwohnung angeben, da diese weniger als die Hälfte von Arbeitsstelle B entfernt ist, oder?

Hoffe das war verständlich, würde mich über antworten freuen.

Dienstwagen, Steuern