Kann für einen Dienstwagen in Büronähe einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn ich nur ein bis zweimal im jahr dort bin?

1 Antwort

wenn ich einen Dienstwagen haben will, werden die Kilometer bis ins Büro angerechnet und es wird unbezahlbar.

Es werden als Arbeitsweg natürlich nur die Fahrten besteuert, die Du wirklich machst.

Wenn Du also nur 1 mal im Monat ins Büro fährst, brauchst Du das auch nur mit dem Wert besteuert.

Das Problem liegt beim häuslichen Arbeitszimmer. Das ist nur abzugsfähig, wenn kein betrieblicher Arbeitsplatz vorhanden ist.

Du musst einfach mit dem Chef mal über diese Beschreibungen sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Herr Binder, sie verstehen mich falsch. Es geht um die Frage, ob in meinem Fall eine Zweitwohnung rechtlich in Ordnung ist. Mit "unbezahlbar" war gemeint, dass mir in der jetzigen Situation (Ausgegangen von der 1% Versteuerungsmethode) mit 300km Arbeitsweg pro Kilometer ja die 0,03% des Anschaffungswertes (selbstwerter Vorteil) brutto auf das Gehalt gerechnet wird und nach Steuerabzug wieder abgezogen. Das sind zum Beispiel bei 300km etwa 6000€, bei 3 km nur etwa 60€ pro Monat. Verstehen Sie. Ich brauche den zweiten Wohnsitz nur für die Berechnung der Kilometer bis zu meinem Büro.

Gruß

M. Proper

0
@MeisterProper

Nein, ich habe das schon richtig verstanden.

Warum sollten denn die 300 Kilometer versteuert werden, wenn sie gar nciht gefahren werden.

Du arbeitest im Homeoffice. Punkt Thema durch. Also kein Arbeitsweg und damit auch keine Steuer auf den Arbeitsweg.

Außerdem, dass die Kilometer nicht gefahren werden, wird man ja schon durch die Inspektionsrechnungen ermitteln.

0