Elterngeldberechnung: Bemessungsgrundlage mit Dienstwagen?

1 Antwort

Laut Paragraph 2c BEEG wird berechnet anhand der "Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in Geld oder Geldwert".

Also gehört der geldwerte Vorteil m.E. zu den berücksichtigten Bruttoeinnahmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2c.html

Und es wird nicht mehr vom Netto aus berechnet, sondern vom Brutto, wovon dann anhand von Lohnsteuerklasse etc. Abzüge vorgenommen werden.