Gebrauchtwagen als Freiberuflier Abschreiben?
Guten Tag, ich bedanke mich erst für alle Antwort!
- Es geht Golf 7 1,6 TDI Kombi, Comfortline, Erstzulassung Jan.2016
- Listenpreis ich denke 31,000-32,000 Euro ungefähr mit fast aller Option und ich bin 2. Besitzer und für 14,000 Euro vom VW Händler im Sep.2019 gekauft. (1. Besitzer war Leasingsfirma)
- Ich bin Freiberufler, Musiker und daher nutze ich das Auto, aber meine Freundin fährt auch für ihre Arbeitsweg 20km fern, 150 Tage im Jahr.
Lohnt sich es aber, wenn ich das Auto als Dienstfahrzeug zu melden und ist eine Abschreibung als Freiberufler überhaupt möglich?
Fahrtenbuch kann ich vom VW Connect beweisen.
- Seit Sep.2019 bin ich schon 15,000 km gefahren,
- 8,000 km davon sind Fahrten zur Kunde (zu einer Vorstellung) aber wurde vom Kunde für 0.25 euro oder 0.20 euro per gefahrene Kilometer erstattet.
- 4,000 km davon sind Fahrten zur Kunde (zu Unterricht oder ein Audition oder einen Termin) aber wurde NICHT erstattet.
- die Reste 3,000 km wäre als Privat und Arbeitsweg für meine Freundin.
Noch zu rechnen, ungefähr,
- VollkaskoVersichrung 200 Euro seit Sep.2019
- KFZ Steuer 240 Euro (Diesel)
- Reifenwechsel 50 Euro
Welche Vorteil und Nachteil habe ich, wenn ich zum Steuerjahr 2020 das Auto Abschreiben kann? Und wie mache ich es erfolgreich?
Ich bedanke mich nochmals!
Beste Grüße
Julian
2 Antworten
Lohnt sich es aber, wenn ich das Auto als Dienstfahrzeug zu melden und ist eine Abschreibung als Freiberufler überhaupt möglich?
Ja.
Seit Sep.2019 bin ich schon 15,000 km gefahren, 8,000 km davon sind Fahrten zur Kunde (zu einer Vorstellung) aber wurde vom Kunde für 0.25 euro oder 0.20 euro per gefahrene Kilometer erstattet.
Da über 50 % betrieblich genutzt, ist der Wagen Betriebsvermögen. Kein Wahlrecht, das wäre nur bei weniger als 50 % betrieblicher Nutzung.
Die Kosten sind gemäß Fahrtenbuch aufzuteilen.
Die Alternative, 1 % vom ursprünglichen Neuwagenlistenpreis als monatlicher Privatanteil wären vermutlich ungünstiger.
Und was ist mit der AfA? Ist mein Kommentar unten eigentlich richtig? Abgesehen von der fehlenden Umsatzsteuer.
Wenn der Wagen zu mehr als 50% dienstlich genutzt wird, ist er zwingend als Betriebsvermögen zu sehen.
Die Abschreibung (auf 6 Jahre) beginnt aber dann eigentlich ab 9/19 zeitanteilig, also 4 Zwölftel des jährlichen Abschreibungsbetrages in 2019.
Laufende Kosten sind erstmal zu 100% Betriebsausgaben, bei der 1%-Methode wird 1% des Bruttolistenpreises monatlich als Einnnahme gerechnet. Bei der Fahrtenbuchmethode der prozentuale Anteil der Kosten als Einnahme.
Musst Du nochmal genauer nachlesen/googeln.
Es wird auch noch der prozentuale Anteil der Abschreibung als Einnahme gerechnet, meine ich.
Umsatzsteuer ist ja offenbar kein Thema bei Dir.
Danke für Antwort.
wenn ich richtig versteh, mein Auto ist 3j 9m. alt, daher für insg.6j. Nutzungsdauer berechnet noch 2Jahre u 3Monate. Wie soll ich dann für 2019 Steuer ausrechnen/aufteilen? Und ist es generell für Bruttolistenpreis zu rechnen, also vom 32,000 aufzuteilen oder vom 14,000 als ich den Gebrauchtwagen gekauft habe?
Lg Julian
Ich würde wohl auf zwei oder 3 Jahre abschreiben. Dann den tatsächlich gezahlten Kaufpreis z.B. durch 3 geteilt ergibt den Jahresbetrag der Abschreibung 4666. Durch 12 mal 4 ist die Abschreibung in 2019, als Betriebsausgabe eintragen. Ebenso die kompletten laufenden Ausgaben des Jahres.
Der prozentuale private Anteil ist ein Fünftel. Daher ein Fünftel der Abschreibung und der laufenden Kosten als Einnahme eintragen.
Auf 28 Monate kann evtl. auch abschreiben, dann würde die AfA genau bis Ende 2021 laufen. Dann 14.000 durch 28.
Auf 28 Monate kann evtl. auch abschreiben, dann würde die AfA genau bis Ende 2021 laufen. Dann 14.000 durch 28.
Das wäre unüblich.
Bei Anschaffung von gebrauchten Anlagegütern berechnet man nach der "Restnutzungsdauer". das ist nicht die BND (Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) aus der AfA Tabelle, mit 6 Jahren für einen Neuwagen, sondern bei so einem Auto, was 3 Jahre auf dem Buckel hat eher 3-4 Jahre. Kommt auch etwas darauf an, wie viel man fährt und was der Wagen runter hat.
Hier ist mein Szenario, Mein Auto kann ich in 3 Jahren x 4,666 Eur abschreiben. Dazu KFZ Steuer 240 Euro und 4 Monate Vollkaskoversicherung (seit September) 300 Euro.
+ So 5,206 Euro gilt dann Betriebsausgaben. Ja?
Was muss ich dann als Einnahme berechnen? Darf ich doch die Entfernungspauschale für meine Freundin absetzen? (Sie zur Arbeit 20km 150 Tage im Jahr) Wir sind nicht verheiratet. Wie soll ich die Privat Anteil für 3,000 km (seit September 2019)
Gilt 1% Methode dann erst nur 4 Monaten für mich im Jahr 2019, weil ich nur seit September 2019 das Auto besitze? Ist das vielleicht nicht ganz günstig..?
Danke für Antwort!
Anstatt 1% Methode habe ich nich Fahrtenbuch daher kann ich für 3000km als Privat beweisen, dann 3000km*0.3Euro also 900 Euro wäre dann als Betriebseinnahme zu rechnen? Und als Betriebsausgaben wäre dann mit erwartete Restnutzungsdauer (2 Jahre 4Monate) und Abschreibungssatz?
Lg Julian