Dienstwagen und Zweitwohnung?
Hallo zusammen,
zuerst einmal der aktuelle Stand
Verheiratet, Kein Firmenwagen und Entfernung Wohnung A - Arbeitsstelle A: 23km.
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zukünftiger Stand
Wechsel in Wohnung B (auch 23km von Arbeitsstelle A enfernt) und Verlagerung des Lebensmittelpunktes (Wohnung C), welcher 110km von der Arbeitsstelle A entfernt ist. In einem Jahr wechsle ich dann von verheiratet auf ledig.
Frage 1:
Kann ich bereits in diesem Jahr (noch verheiratet - in Trennung) die Wohnung B als Zweitwohnung in der Steuer ansetzen?
Gleichzeitig ergibt sich eine berufliche Möglichkeit mit aktuell folgenden Optionen
Option A: Erste Tätigkeitsstätte bleibt Arbeitsstelle A (geringe Tätigkeiten - Abgabe von Belegen, Besprechungen, 3-4 mal im Monat) und Firmenwagen (neu). Die Hauparbeitszeit wird dann zukünftig im Büro (Arbeitsstelle B) verbracht. Das Büro ist nun 87km von Wohnung B und 173km von Wohnung C entfernt.
Kann ich die Wohnung B trotzdem weiterhin als Zweitwohnung angeben, da diese weniger als die Hälfte (173km/2 = 86,5km) von Arbeitsstelle B entfernt ist.
Option B : Firmenwagen und Erste Tätigkeitsstätte wird Arbeitsstelle B.
Entfernung Wohnung B zur Arbeitsstelle B : 87km
Entfernung Wohnung C (zukünftiger Lebensmittelpunkt) zur Arbeitsstelle B : 173km (Hälfte 86,5km)
Bei Option B könnte ich dann vermutlich die Wohnung B (87km von Arbeitsstelle B) nicht mehr als Zweitwohnung angeben, da diese weniger als die Hälfte von Arbeitsstelle B entfernt ist, oder?
Hoffe das war verständlich, würde mich über antworten freuen.
1 Antwort
Abgesehen davon, dass der Sachverhalt schwer verständich ist, ist er vor allem nicht nachvollziehbar.
Wenn eine Wohnung in B errichtet wird, stellt sich die Frage, warum der Lebensmittelpunkt von a nach C verlegt wird. Logischer wäre für mich von A nach B.
Die Tätigkeit bei Arbeitsplatz A ist gering, aber die Haupttätigkeit wird Arbeitsplatz B sein, der von der Zweitwohnung in B 87 Kilometer entfernt ist. Wäre es nicht logischer die Zweitwohnung dann wenigstens in der Nähe des Arbeitsplatzes B zu nehmen und lieber nur 3-4 mal im Monat die Tour zu Arbeitsplatz A zu machen?
Wer zahlt eigentlich den Dienstwagen? Arbeitgeber A, oder AG B?
Vielen Dank erstmal für die Antwort/Frage
Lebensmittelpunkt wird von A nach C erfolgen (Scheidung).
Arbeitsstelle A ist bisheriger Arbeitgeber und Wohnung B in der Nähe von der jetzigen Arbeitsstelle.
Arbeitsstelle B ist ebenfalls beim jetzigen Arbeitgeber (Aussenstelle/Büro). Die Stelle wäre zeitlich befristet, daher kein Umzug in die Nähe von Arbeitsstelle B. Ferner sind die Mieten in der Nähe von Arbeitsstelle B wesentlich höher. Jedoch möchte ich Wohnung B als Zweitwohnung anmelden, da ich von Wohnung C nicht täglich pendeln kann. Da Wohnung B weniger als die Hälfte zur Arbeitsstelle A entfernt ist als Wohnung C , sollte es möglich sein diese als Zweitwohnung anzumelden. Bei Arbeitsstelle B als erste Tätigkeitsstätte vermutlich nicht mehr. Jedoch möchte ich aus oben genannten Gründen (zeitlich limitiert) nicht die Wohnung B aufgeben, da auch Tätigkeiten bei Arbeitsstelle A und Dienstreisen anfallen.
Dienstwagen wird vom Arbeitgeber gestellt , der bei Arbeitsstelle A und B gleich ist.