Person X ging in den Supermarkt und klaute 2 Brötchen und 6 Tafeln Schokolade. Person x wurde vom Ladendetektiv und einer Mitarbeiterin erwischt allerdings nur für das einstecken der Brötchen. Person willigte einer Durchsuchung des Rucksacks zu jedoch wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Nach den Personalien wurde nicht gefragt. Person x kam mit einem Hausverbot von 1 Jahr davon. Kann der Person noch etwas angehängt werden wenn man sich die Videoaufzeichnungen anschaut und einen weiteren Diebstahl der Schokoladen feststellt ?
Verwandte Themen
Nicht ganz erfasster Ladendiebstahl?
Diebstahl,
Gesetz,
Rechte