Nicht ganz erfasster Ladendiebstahl?

1 Antwort

klar, aber wer will sich die Arbeit machen. Aktenkundig ist es ja, auch wenn es von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Das würde es mit oder ohne der Schokolade (Geringfügigkeit). Beim nächsten Mal geht es dann nicht so glimpflich aus. Da kann Person X auch bei geringem Warenwert mit einer Strafe rechnen, da Wiederholungstäter.