Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
Buchhaltung für Blogger - wie werden Sacheinnahmen korrekt verbucht?

Hallo,

da ich zu diesem Themenkomplex bislang sehr unterschiedliche Auffassungen gehört habe, möchte ich einfach mal nach euren Gedanken fragen.

A. arbeitet als Bloggerin. Sie verdient Geld durch gesponserte Artikel und kann gelegentlich Produktmuster, die sie zum Beschreiben und Beurteilen erhält, nach dem Verfassen des Blogartikels behalten. Darüber hinaus betreibt sie auch einen Reiseblog. In diesem Rahmen bekommt sie gelegentlich Unterkünfte (Hotelzimmer, Ferienwohnungen) von Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug wird die Unterkunft im Blog beworben.

Für die Buchhaltung ergeben sich daraus folgende Fragen:

  1. Wenn ein Produktmuster gestellt wird (z.B. Handy), muss dies vermutlich als Einnahme angesehen werden. Welchen Wert legt man zugrunde? (Katalogpreis / unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder gängiger Straßenpreis z.B. von Amazon?) Unterfrage: Muss Umsatzsteuer abgeführt werden?

  2. Wenn die Bloggerin als Reisebloggerin eine Urlaubsreise "gesponsert" bekommt (d.h. Unterkunft wird kostenfrei zur Verfügung gestellt):

    • Muss auch dies als Einnahme gewertet werden?
    • Wenn ja, können dann auch die Ausgaben während der Reise geltend gemacht werden? Privat-PKW mit 30 Cent/km, Parkgebühren, Verpflegungspauschalen usw.?
    • Wenn es ein Reiseblog ist, der explizit "Reisen mit Familie" zum Thema hat, wird das Finanzamt bei jeder Reise vermutlich einen Anteil von Privatvergnügen erkennen. Ich habe gelesen (z.B. hier: http://www.finanzfrage.net/frage/urlaubskosten-als-reiseblogger-von-der-steuer-absetzen), dass ein Splitting in privat/geschäftlich grundsätzlich geht. Welche Anteile für privat/geschäftlich würde man konkret und halbwegs realistisch annehmen?
    • Wie würde sich ein Privatanteil auf die Einnahmen-Buchung und auch für die Kosten der Reise in der Buchhaltung auswirken?
  3. Wenn die Bloggerin für die Vorstellung im Blog in einem Restaurant essen geht, womöglich mit Kindern (wegen Schwerpunktthema Familienfreundlichkeit): Ist dies als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar? Grund des Restaurantbesuches ist primär die Vorstellung im Blog mit Fotos und Beschreibung. Ein privates Sattwerden ist aber nicht zu leugnen.

Ich bin gespannt auf Eure und Ihre Meinungen und Einschätzungen!

Buchführung, Buchhaltung, Reisekosten, Steuern
Wie muss eine Ausgabe in der Buchführung verbucht werden, bei der nur die Vorsteuer von mir gezahlt werden muss und der Nettobetrag von einem Dritten?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin Freiberufler und führe eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Ich habe eine spezielle Frage zu einem Fall, den ich bisher noch nicht hatte. Ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit meinem Geschäftswagen. Die Gegenpartei ist allerdings zu 100% Schuld und deren Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des entstandenen Schadens. Der Schaden ist auch bereits behoben worden durch die Werkstatt. Da ich aber vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich die Mwst. für die entstandenen Rechnungen selbst tragen. Den Nettorechnungsbetrag überweist die Versicherung direkt an die Werkstatt.

Nun ist das Problem, dass ich ja eigentlich den gesamten Rechnungsbetrag in der Buchhaltung buchen muss, damit ich die 19% Mwst. wieder erstattet bekomme vom FA. Dies entspricht ja aber nicht die Realität, da ich so nun ja meine Ausgaben erhöhe, die ich ja eigentlich gar nicht hatte. Die Rechnungen sind auch an mich adressiert. Da ich kein Geschäftskonto haben muss als Freiberufler würde dies wahrscheinlich funktionieren, aber dies wäre ja eigentlich nicht korrekt, da ich die Ausgaben ja selbst nie getätigt habe.

Einfacher wäre es gewesen, wenn die Versicherung mir den Nettobetrag überwiesen hätte und ich dann im Nachgang den Komplettbetrag inkl. Mwst. an die Werkstatt überwiesen hätte.

Wie soll ich dies denn in diesem Fall verbuchen, so dass ich diese Mwst. natürlich auch wieder erstattet bekomme zu 100% vom FA?

Hier mal anhand eines Beispiels:

  • Gesamtrechnung der Werkstatt mit mir als Empfänger auf der Rechnung: 1190€
  • Versicherung der Gegenpartei überweist Nettobetrag von 1000€ direkt an Werkstatt
  • Ich muss Mwst. von 190€ an Werkstatt überweisen. —> Ich muss in der Buchführung 1190€ Rechnungsbetrag als Ausgabe verbuchen, damit ich die Mwst. vom FA wieder erstattet bekomme. —> Diese 1190€ habe ich ja aber gar nicht als Ausgabe getätigt und kann es auch nicht nachweisen. —> Wenn ich nur die 190€ in der Buchführung als Ausgabe verbuche, dann bekomme ich allerdings nur 19% von diesen 190€ vom FA erstattet und bleibe auf dem Restbetrag sitzen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, wie ich dies in meiner Buchhaltung abbilden soll.

Danke und Gruß, Martin

Buchführung, Buchhaltung, eÜr, Ausgaben, Vorsteuer

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