Wie mein iPhone in Buchhaltung eintragen?

2 Antworten

Hallo,

ein auf private Rechnung gekauftes Handy ist als Einlage mit dem Teilwert (ggf. Anschaffungskosten bei § 6 Abs. 1 Nr. 5 a) EStG) einzubuchen.

Sachanlagevermögen an Privateinlage

-> Mangels Rechnung auf das Unternehmen kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Anschaffungskosten sind daher Brutto (§ 9b EStG).

Ein auf Rechnung des Betriebs gekauftes aber mit privaten Mitteln bezahltes Wirtschaftsgut wird zwar auch über Privateinlage gebucht, aber es handelt sich um eine Geldeinlage. Da hier die Rechnung auf das Unternehmen lautet, kann grds. Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern keine Kleinunternehmerregelung.

Sachanlagevermögen an Privateinlage
Vorsteuer

Im ersten Fall ist die Buchung am Tag der Einlagehandlung vorzunehmen, egal welche Gewinnermittlungsart.

Im zweiten Fall ist die Buchung
- bei Bilanzierung mit Datum des Erhalts/Eingangs der Rechnung
- bei Einnahmeüberschussrechnung mit Datum Zahlungsabflusses
zu buchen.

Der Vorsteuerabzug - sofern kein Kleinunternehmer - richtet sich je nach Versteuerungsart (bei Bilanzierenden idR Soll-, bei 4-3-Rechnern idR Ist-Versteuerung).

MfG
-Valeskix

Das ist eine Privateinlage.

Wie das in deiner Buchhaltung erfasst wird, kommt auf die Art der Buchführung an.