Buchhaltung für Blogger - wie werden Sacheinnahmen korrekt verbucht?

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Grundsätzlich dürfte die Bloggerin einkommensteuerlich einer selbstständigen schriftstellerischen (freiberuflichen) Tätigkeit (EStG § 18) nachgehen.

Einnahmen sind dann alle Einnahmen, die ihr im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit zufließen (EStG § 8). Ebenso sind alle damit verbundenen Ausgaben Betriebsausgaben (EStG $ 4 Abs. 4)/Werbungskosten (§ 9). In den §§ ist auch jeweils festgelegt, welche Kosten wie abzurechnen sind - beispielsweise Fahrkosten, Verpflegungspauschale usw.

Das Problem dürfte nur sein, überzeugend die betrieblich veranlassten Kosten von den privaten abzugrenzen. Hier würde ich grundsätzlich getrennte Rechnungen verlangen (beispielsweise für Essen im Restaurant, Hotelübernachtung).

Dennoch bleibt bei Dienstreisen die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Sphäre (beispielsweise Sonnenbaden am Strand...). Hier hilft zumindest ein Blick in einschlägige Urteile.

Wenn die Bloggerin Warenmuster zur Verfügung bekommt, sind diese keine Einnahme und umsatzsteuerlich auch nicht relevant (UStG § 3 Abs. 1b Nr. 3).

Da hier aber noch viele Detailfragen zu beachten sind, würde ich an ihrer Stelle unbedingt einen Experten hinzuziehen. Allein im Rahmen eines solchen Kommentars hier sind keine persönlich-verbindlichen steuerlichen Aussagen möglich und zulässig.